Medienmitteilung – 141 Synodale haben am Mittwoch im Grossratssaal in Aarau die Jahresrechnung 2014 der Reformierten Landeskirche Aargau mit einem Ertragsüberschuss von 212‘811 Franken einstimmig genehmigt. Nach einer kontroversen Eintretensdebatte hat das Kirchenparlament auch die viel diskutierte Begrenzung der kantonalen Stellen in den Landeskirchlichen Dienste durch einen festgelegten Stellenplafonds aufgehoben.
Ausserdem wurden unter der Leitung von Synodepräsident Roland Frauchiger eine Motion, ein Postulat und eine Interpellation behandelt.
Bei der Beratung der Rechnung 2014 der Zentralkasse der Reformierten Landeskirche Aargau, die mit einem Ertragsüberschuss von 212‘811 Franken abschliesst, würdigte der Präsident der Geschäftsprüfungskommission, Lucien Baumgärtner, die Ausgabendisziplin des Kirchenrates und den sparsamen Einsatz der Mittel in den Landeskirchlichen Diensten. Der Ertragsüberschuss fiel um 205‘000 Franken höher aus, als im Budget 2014 geplant. Die Rechnung weist einen Aufwand von 11'156‘940 Franken bei einem Ertrag von 11'369'751 Franken aus, der zu 89% aus den Zentralkassenbeiträgen der Kirchgemeinden resultiert. Die Synode genehmigte die Rechnung einstimmig und wies den Überschuss einer Rückstellung zum «Ausgleich des Zentralkassenbeitrags» zu, also zum Ausgleich von negativ abschliessenden Rechnungen. Denn so gut das Jahr 2014 abschloss, die finanziellen Aussichten für die Zukunft, so Kirchenrat Hans Rösch, der die Rechnung präsentierte, seien weniger rosig. Die Rechnungen der Heimgärten Aarau und Brugg, des Tagungshauses Rügel und der Zeitung «reformiert.» Aargau wurden ebenfalls diskussionslos genehmigt.
Begrenzung des Stellenplafonds der kantonalen Stellen aufgehoben
Das einzige dafür umso heftiger diskutierte Geschäft war die vom Kirchenrat beantragte «Aufhebung des Stellenplafonds der Landeskirchlichen Dienste». Bisher hat die Synode die Summe der Stellenprozente, die der Kirchenrat in den kantonalen Diensten besetzen kann, festgelegt. Diese Summe ist seit vielen Jahren im Grossen und Ganzen unverändert geblieben. Der Kirchenrat wollte diese starre Begrenzung seiner Führungsmöglichkeit aufheben, da die Synode ja bereits jedes Jahr mit dem Budget über das für Stellenbesetzungen verfügbare Geld beschliesst. Bisher mussten im Rahmen der verfügbaren Mittel zusätzliche Aufgaben an externe Dienstleister vergeben werden, die die Landeskirche oft teurer zu stehen kommen, als wenn sie selbst eine Person dafür anstellen würden. Auch die Einrichtung von temporären Stellen im Rahmen von Projekten wurde durch diese Regelung stark eingeschränkt, und die Transparenz der tatsächlich besetzten oder ausgelagerten Stellen war für die Synode nicht mehr gegeben.
Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg erläuterte dies in seinem Eintretensvotum am Beispiel von Hauswartung und Informatikunterstützung, die bisher bei externen Dienstleistern teuer eingekauft werden müssten. Und er betonte, dass der Kirchenrat nicht beliebig neue Stellen schaffen wolle. Denn der Gesamtaufwand der Landeskirche sei zwischen 2011 und 2015 um 10 % von Fr. 12,1 Mio. auf Fr. 11,1 Mio. gesunken. Die Gesamtkosten für Personalaufwand, externe Dienstleistungen und Honorare sowie für Projekte seien in diesem Zeitraum nur um 3 % oder 170‘000 Franken gestiegen.
Stefan Siegrist, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, stimmte dem Anliegen zwar grundsätzlich zu, weil aber die Form der Anträge und die Umsetzung der Aufhebung des Stellenplafonds «absolut ungenügend» seien, beantragte er im Namen der GPK, nicht auf das Geschäft einzutreten. Vor allem die Frage, wie der Kirchenrat zukünftig der Synode über die Zahl und Art der tatsächlich besetzten Stellen Bericht erstatten müsste, sei in der Vorlage nur als Absichtserklärung zu erkennen, müsse aber auf Gesetzesebene genau geregelt werden. Erst wenn dieser Vorschlag des Kirchenrats vorliege, könne man das Geschäft beraten.
Christoph Weber-Berg wies den Verdacht, der Kirchenrat wolle nicht transparent informieren, entschieden zurück und bat die Synode um Eintreten, damit der Kirchenrat die nötigen und gewünschten Änderungen zur Kenntnis nehmen und umsetzen könne. Eine Verschiebung der Diskussion, so Weber-Berg, «würde den Kirchgemeinden und den Landeskirchlichen Diensten nur Nachteile bringen und zusätzlich Geld kosten.»
Anträge mit Ergänzungen finden Zustimmung
Nachdem sich einige Synodale in der Debatte geäussert hatten, namentlich Franziska Zehnder im Auftrag der Fraktion Freies Christentum für das Eintreten, entschied sich die Synode mit 93 gegen 40 Stimmen für die Beratung. In der Detailberatung, die dann nicht mehr so kontrovers war, ging es vor allem darum, wie die Berichterstattung in den Gesetzestext aufgenommen werden könnte. Franziska Zehnder und Ueli Kindlimann brachten mit einer Kombination ihrer beiden Anträge eine Formulierung ein, die von der Synode mit grosser Mehrheit als Ergänzung angenommen wurde: «Der Kirchenrat weist in der Jahresrechnung die insgesamt besetzten Stellenprozente der Landeskirchlichen Dienste detailliert per 31.12. des Rechnungsjahres aus. Vergleichend sind die Vorjahreszahlen aufzuführen.»
Weitere Details wie die Unterscheidung zwischen festen und temporären oder ökumenisch finanzierten und besetzten Stellen wurden zwar gewünscht und vom Kirchenratspräsidenten auch exemplarisch gezeigt, aber nicht in den Gesetzestext geschrieben. Gegen Ende der Diskussion wurde ein weiterer Rückweisungsantrag mit 79 zu 40 Stimmen abgelehnt. Am Schluss verabschiedete die Synode die ergänzten Anträge des Kirchenrats mit 91 gegen 21 Stimmen. Der «Stellenplafonds», die Festschreibung der Stellenprozente der Landeskirchlichen Dienste, wird per 1.1.2016 aufgehoben.
Ausserdem beschloss die Synode, den Besoldungsindex für die Minimalbesoldungen der angestellten Mitarbeitenden der Kirchgemeinden und der Landeskirche für das Jahr 2016 unverändert auf 110.5 Punkte zu belassen.
Diskussion über das Engagement für Jugendliche und Familien
Der Synodale Christian Giger-Spieser, Menziken-Burg, wollte mit einer Motion den Kirchenrat beauftragen, «im Verlauf der nächsten 2 Jahre eine Jugend- und Familien- Landsgemeinde zu realisieren». Jugendliche und Familie sollten «im Rahmen der Festlichkeiten zum Reformations-Jubiläum eine attraktive Plattform erhalten, um ihre Ansprüche an die Kirche einzubringen … und Inputs für ein modernes Kirchenleben zu vermitteln». Christian Giger skizzierte einen dreitägigen kantonalen Begegnungsanlass «innerhalb von sieben Begegnungsstätten, die sich «themenzentriert nach den Aufgaben der Landeskirche ausrichten».
Kirchenrätin Regula Wegmann lehnte die Motion ab, obwohl dem Kirchenrat das Engagement von Jugendlichen und Familien ebenfalls ein grosses Anliegen sei. Sie verwies auf die vielen bereits geplanten Angebote und Aktivitäten für Jugendliche im Rahmen des Reformationsjubiläums. Dazu gehörten die internationalen Konfirmandencamps 2017 im deutschen Wittenberg oder das reformierte Schweizer Jugendfestival im November 2017. Auch im Kanton Aargau würden bereits spezielle regionale Anlässe für junge Erwachsene geplant. Und in den aktuellen Diskussionsprozess in den Kirchgemeinden über 40 neue Thesen zum Evangelium, sollten unbedingt auch Jugendliche und Familien einbezogen werden. Die Synode folgte der Argumentation des Kirchenrats und lehnte die Überweisung der Motion mit 96 zu 27 Stimmen ab.
Postulat zur Entschädigung des Steuereinzugs
Kirchenrätin Catherine Berger beantwortete das Postulat von Reto Löffel, Oberentfelden, der im Juni 2014 den Kirchenrat gebeten hatte, «zu prüfen, ob die Höhe der Entschädigung für den Kirchensteuereinzug durch die politischen Gemeinden einheitlich geregelt werden kann.» und lehnte das Anliegen, dass der Kirchenrat diesen Satz kantonal aushandeln solle, aus mehreren Gründen ab.
Rechtlich liege es in der Kompetenz jeder einzelnen Kirchgemeinde und politischen Gemeinde den Tarif für den Kirchensteuerbezug miteinander auszuhandeln. Für eine kantonal einheitliche Regelung gebe es keine Rechtsgrundlage, weil der Kanton diesbezüglich den politischen Gemeinden keine Vorschriften machen könne. Und der Kirchenrat erachtet es als wenig sinnvoll, anstelle der einzelnen Kirchgemeinden mit den über 200 betroffenen politischen Gemeinden zu verhandeln, «da die Situation in den Kirchgemeinden sehr unterschiedlich ist und oft mit der Entschädigung noch andere Leistungen der Gemeinde abgegolten werden», führte Catherine Berger aus. Viele Kirchgemeinden würden dies als Einmischung empfinden, hatte eine Umfrage des Kirchenrates bei neun Kirchgemeinden gezeigt. Die bestehende und im Grundsatz bewährte Zusammenarbeit mit den politischen Gemeinden solle nicht in Frage gestellt werden. «Gleichwohl müssen die Kirchgemeinden eine einseitige Änderung des Ansatzes durch die politische Gemeinde nicht unwidersprochen hinnehmen,» betonte Berger. Sie könnten eine ordentliche Aussprache und eine Neuverhandlung des Ansatzes, der beide Seiten zustimmen, verlangen.
Schliesslich beantwortete Kirchenrat Hans Rösch eine Interpellation von Ursa Dietiker, Kirchgemeinde Bremgarten-Mutschellen, mit «Erläuterungen zu den Finanzanlagen der Landeskirche». Er erklärte, dass die Finanzanlagen der Landeskirche sich an ethischen Grundsätzen orientierten. So werde zum Beispiel nicht in Ländern mit einer bedenklichen Lage der Menschenrechte investiert und Anlagen in Aktien würden nur sehr zurückhaltend getätigt.
Um 15.30 Uhr schloss Synodepräsident Roland Frauchiger die erste ordentliche Sitzung der Synode in der neuen Amtsperiode 2015 – 2018 und lud zur anschliessenden Vernissage der Ausstellung «Reformiertsein» im Grossratskeller ein. Auf zwölf Panels, die von der Zeitung «reformiert.» Aargau produziert wurden, erklären zwölf Frauen und Männer mit unterschiedlichem Alter, Herkunft und Beruf in Wort und Bild, was für sie «reformiert sein» bedeutet.