Die Reformierte Landeskirche Aargau ist die erste Kirche in der Schweiz, in der die Diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genauso wie Pfarrerinnen und Pfarrer vom Volk gewählt werden und in der Kirchenpflege Sitz und Stimme erhalten sollen. Die Synode der Landeskirche hat am 14. Juni in der Aula der Fachhochschule in Windisch dieses Novum in der Schweizer Kirchengeschichte im Rahmen der Grundzüge des neuen Modells für eine partnerschaftliche Leitung der Kirchgemeinden beschlossen.
Die ehrenamtlichen Mitglieder der Kirchenpflege, die Pfarrpersonen und die Diakonischen Mitarbeitenden werden jeweils gemeinsam auf vier Jahre an der Urne gewählt. Das verkürzt die Amtsdauer der Pfarrerschaft von sechs auf vier Jahren. Nur zwei Bestimmungen schränken nach dem Willen der Synode, die sich mit grosser Mehrheit für die Gleichstellung der Diakonischen entschied, Volkswahl und Stimmrecht ein: Damit die in der Kirchenordnung festgelegte Mehrheit der ehrenamtlichen Kirchenpflegemitglieder auch in grossen Gemeinden gesichert bleibt, kann die Kirchgemeindeversammlung für die beiden ordinierten Dienste ein Delegationsprinzip festlegen, so dass nicht mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter jedes Dienstes in der Kirchenpflege sitzen. Für Diakonische Mitarbeitende, die während der Amtsperiode kündigen, kann die Kirchenpflege bis zum nächsten periodischen Wahltermin einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin in eigener Kompetenz anstellen.
Der Kirchenrat, der ein bereits ausgearbeitetes Reglement wegen juristischer Unklarheiten zurückzog, wird auf dieser Grundlage der Synode im November 2000 ein überarbeitetes Reglement für die Partnerschaftliche Gemeindeleitung vorlegen. Der Antrag von Pfarrer Walter Meier, Windisch, der einige kritische Stimmen aufnahm und - ähnlich wie in anderen Kantonen - den beiden ordinierten Diensten nur beratende Stimme in der Kirchenpflege geben wollte, wurde klar abgelehnt.
Die grosse Mehrheit stimmte schliesslich der von Martin Richner, Koblenz, vorgeschlagenen Erhöhung auf 2,5 % zu. Vorher hatte der Kirchenrat die Jahresrechnung 1999 vorgelegt, die mit einem unerwartet hohen Defizit von Fr. 131'731 - budgetiert waren Fr. 77'800 - bei einem Gesamtvolumen von 10,38 Millionen Franken abschloss.
Synodepräsidentin Franziska Zehnder musste Kirchenrat Heinz Balz und Kirchenrätin Margrit Leuenberger sowie den Präsidenten der Geschäftsprüfungskommission Dr.iur. Konrad Bünzli verabschieden. Als neue Kirchenrätin konnte sie Dorothea Leicht-Forster, Präsidentin der Kirchgemeinde Bremgarten/Mutschellen in Pflicht nehmen. Die gelernte Physiotherapeutin mit Handelsmatur ist Mutter von drei fast erwachsenen Kindern und engagiert sich seit mehr als zwanzig Jahren in ihrer Kirchgemeinde. Der andere Kirchenratssitz blieb vakant. Urs Karlen wurde in die Geschäftsprüfungskommission gewählt.
Die ungewöhnlich lang dauernde Synode stellte schliesslich die Weichen für ein neues Weiterbildungsreglement, genehmigte zwei Nachtragskredite, Fr. 11'500 zugunsten des Theologisch-Diakonischen Seminars (TDS) in Aarau und den Aargauer Anteil von Fr. 50'432.- an die Kosten des Sozialplans der Kooperation Evangelischer Kirchen und Missionen (KEM). Die bisher von der KEM getragenen beiden Stellen für Ökumene, Mission und Entwicklungsfragen in Aarau sollen in die Verantwortung der Aargauer Landeskirche übergehen und bis mindestens 2002 erhalten bleiben.
Zusammenfassung der Beschlüsse
Geschäftsprüfungskommission GPK; Ersatzwahl: Gewählt wurde Urs Karlen, 4312 Magden, Synodemitglied der Kirchgemeinde Rheinfelden
Kirchenrat; Ersatzwahl: Gewählt wurde Dorothea Leicht-Forster, 5612 Zufikon, Präsidentin der Kirchenpflege Bremgarten-Mutschellen
Synodebüro; Ersatzwahl: Gewählt wurde Silvia Kistler, 5600 Brugg
Jahresbericht 1999: Zustimmung ohne Gegenstimme
Jahresrechnungen 1999: Folgende Rechnungen wurden ohne Gegenstimme genehmigt: Kirchenrechnung, TagungsZentrum Rügel; Heimgarten Aarau; Heimgarten Brugg
Nachtragskredit Budget 2000 zugunsten Theol. Diakonisches Seminar Aarau: Die Synode stimmt mit grossem Mehr (1 Gegenstimme) dem Nachtragskredit über CHF 11'500 zu Lasten der Rechnung 2000 zu.
Weiterbildungsreglement; Motion Ruch. Vorentscheide: Die Synode stimmt mit grossem Mehr den folgenden 3 Anträgen zu:
Teilweise Übernahme der Stellvertretungskosten bei lang dauernder Weiterbildung durch die Landeskirche.
Eine persönliche und dienstliche Standortbestimmung als integraler Bestandteil der lang dauernden Weiterbildung mit der Option, ein Assessment anzuordnen.
Supervision und Coaching als Bestandteil des Anstellungsvertrages mit der Möglichkeit für die anstellende Behörde, den Weiterbildungsanspruch zu reduzieren.
Finanzplan 2001 - 2004: Die Synode beschliesst mit grosser Mehrheit eine Erhöhung des Zentralkassenbeitrages auf 2.5% für die Jahre 2001 + 2002.
Partnerschaftliche Gemeindeleitung; Grundsatzentscheide: Die Synode beschliesst, im Hinblick auf eine künftige partnerschaftliche Leitung der Kirchgemeinden, mit grossem Mehr:
Die Wahl der Diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgt durch die Stimmberechtigten an der Urne.
Für die Amtsdauer der Kirchenpflegerinnen und Kirchenpfleger, der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie der Diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt ein einheitlicher Vierjahresturnus.
Die Pfarrerinnen und Pfarrer sowie die Diakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben von Amtes wegen Sitz und Stimme in der Kirchenpflege. Dieses Recht kann für beide Dienste auf Grund eines Delegationenprinzips ausgeübt werden, so dass nicht mehr als zwei Vertreterinnen oder Vertreter pro Dienst in der Kirchenpflege Einsitz nehmen.
Der Kirchenrat wird beauftragt, die Entscheide der Synode, gemäss den vorausgehenden Ziffern 1 – 3, in der entsprechenden rechtlichen Ausgestaltung der Synode zum endgültigen Beschluss vorzulegen.
Kooperation Evangelischer Kirchen und Missionen KEM. Ausserordentliche Beitragsleistung zur Gesundung der Finanzen. Die Synode stimmt mit grossem Mehr den folgenden 3 Anträgen zu:
Die Synode wolle die Übernahme des Anteils unserer Landeskirche von CHF 50'432 an die Sozialplan-Kosten 2000/2001 für notwendige Entlassungen bei der KEM genehmigen.
Die Synode wolle der Einsetzung dieses Anteiles als einmaliger Aufwand im Budget 2001 der Zentralkasse ausserhalb des bisherigen Beitrages an die KEM zustimmen und der Vorauszahlung an diesen Anteil in der Höhe von CHF 29'422 im Jahr 2000 als Darlehen aus der Beitragsreserve die Genehmigung erteilen.
Die Synode wolle einer Beitragsleistung unserer Zentralkasse an die beiden OeME-Stellen in Aarau für die Jahre 2001 und 2002 in der Höhe von höchstens je CHF 146'000 die Genehmigung und dem Kirchenrat die Vollmacht erteilen, für diese zwei Jahre mit den beteiligten Kostenträgern und Kostenträgerinnen des Sekretariates eine entsprechende Vereinbarung abzuschliessen.
Anpassung Teuerungsindex an Stand 1993: Die Synode stimmt mit grosser Mehrheit der Anpassung aller Besoldungs- und Minimalbesoldungsreglemente an den Landesindex 1993 zu.
Minimalbesoldungsreglement für Kirchenmusiker und Kirchenmusikerinnen: Die Synode beschliesst Rückweisung mit dem Auftrag in den Gemeinden eine Vernehmlassung über die bestehenden Entschädigungsansätze durchzuführen.
Organisationsreglement für die gesamtkirchlichen Dienste und die Verwaltung der Evang.-Ref. Landeskirche des Kantons Aargau: Die Synode beschliesst mit grossem Mehr Rückweisung des Geschäftes.