Medienmitteilung – Am 4. November haben 156 Synodale der Reformierten Landeskirche Aargau drei grosse Projekte in den Bereichen Musik, Gemeindeentwicklung und Personalmanagement für die nächsten drei Jahre beschlossen. Der Voranschlag 2016 wurde vom Kirchenparlament im Grossratssaal in Aarau mit einem kleinen Aufwandüberschuss einstimmig bewilligt. Ausserdem werden die Arbeitsbedingungen für die katechetischen Angestellten in den Kirchgemeinden durch drei Massnahmen verbessert.
Nachdem Synodepräsident Roland Frauchiger, der die ganztägige Sitzung mit umfangreicher Traktandenliste souverän leitete, zu Beginn elf neue Synodale in Pflicht genommen hatte, beschäftigte sich die Synode zuerst mit drei Legislaturprojekten des Kirchenrats. Zur Umsetzung seines Arbeitsprogramms 2015 – 18 hatte der Kirchenrat der Synode drei mehrjährige Projekte vorgelegt, die bis auf eine Abänderung alle breite Zustimmung fanden.
Das Projekt «Musik in der Kirche» soll in den Jahren 2015 - 18 besondere musikalische Impulse in das gottesdienstliche Feiern der Kirchgemeinden geben. Neben der klassischen Kirchenmusik werden in den nächsten drei Jahren Jazz, Rock, Pop, Gospel, Ländlermusik und Musik aus aller Welt in den Kirchen speziell gefördert. Besondere Musikangebote werden über Kirchgemeindegrenzen hinaus vernetzt und beworben. Dafür sind in den drei Jahren insgesamt 180‘000 Franken vorgesehen. Projektleiter ist der Aargauer Musiker Dieter Wagner, der erst vor kurzem mit den ersten Mendelssohntagen in Aarau brilliert hat.
Personalentwicklung unbestritten, Gemeindeentwicklung noch zu wenig klar
Ebenfalls unbestritten war das Projekt «Personalentwicklung», das Kirchgemeinden im Bereich des Personalmanagements mit neuen Hilfsmitteln, Beratung und Schulung besser unterstützen wird. Hier geht es um arbeitsrechtliche Grundlagen, Formulare und Abläufe z. B. für die Besetzung von Pfarrstellen, Stellenprofile und Funktionsbeschriebe. Für dieses Projekt, das von Beat Huwyler, Leiter Theologie und Recht, und Sarah Gysi, geleitet wird, werden in den nächsten drei Jahren 240'000 Franken veranschlagt.
Im Grundsatz unbestritten war auch die Notwendigkeit des Projekts «Gemeindeentwicklung». Es soll «verschiedenartige Modelle der Zusammenarbeit zwischen Kirchgemeinden, neue Ansätze der Profilierung und Fokussierung des Angebots, zeitgemässe und flexible Gemeindestrukturen sowie zukunftsorientierte Formen von Mitgliederbeziehungen» entwickeln und in den Gemeinden etablieren. Kirchgemeinden sollen mehr zusammenarbeiten und regionale Schwerpunkte sowie neue zielgruppenorientierte Angebote entwickeln. Es ist mit insgesamt 450‘000 Franken in den nächsten drei Jahren das grösste und wichtigste Projekt des Kirchenrats für die laufende Amtsperiode.
Christoph Jauslin begrüsste im Namen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) wie andere Synodale auch die Stossrichtung des Projekts, bemängelte aber die sehr vagen Hinweise zu konkreten Aufgaben und Zielen des Projekts und dass Terminplanung und Meilensteine in der Projektplanung fehlen. Ausserdem sei nicht klar, wie die bereits seit Jahren geplante Evaluation des Modells der Partnerschaftlichen Gemeindeleitung in den Kirchenpflegen mit dem Projekt verbunden ist. Für diese Evaluation hatte die Synode 2014 bereits 60‘000 Franken bewilligt. Deshalb, so der Antrag der GPK, solle die Finanzierung des Projekts vorläufig nur für das erste Jahr bewilligt werden.
Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg erklärte, dass es zu früh wäre, vor dem Start dieses Projekts und vor der Evaluation der Gemeindeleitung schon genauere Angaben zu machen. Er versicherte aber der Synode, dass alle politisch relevanten Neuerungen zuerst der Synode zur Beratung vorgelegt werden. Nach ausführlicher Diskussion folgte die Synode dann dem Antrag der GPK und bewilligte das Projekt, aber nur für ein Jahr. Im November 2016 muss der Kirchenrat der Synode einen Bericht vorlegen und die Weiterführung des Projekts mit konkreteren Ausführungen neu beantragen. Die Leitung des Projekts Gemeindeentwicklung übernimmt im Dezember David Lentzsch, zurzeit noch Pfarrer in der Kirchgemeinde Seengen.
Stärkung der Berufsgruppe der Katechetinnen und Katecheten
Da der Religionsunterricht in den Kirchgemeinden durch Veränderungen in der Gesellschaft und in der Schullandschaft grossen Herausforderungen ausgesetzt ist, möchte der Kirchenrat die Katechetinnen und Katecheten, die in den Kirchgemeinden Unterricht erteilen, durch drei verschiedene Massnahmen stärken. Die Synode stimmte nach einem flammenden Votum der Synodalin Karin Rätzer, Othmarsingen, allen vorgeschlagenen Massnahmen zu. Die Katechetin erzählte begeistert von ihrer umfassenden katechetischen Ausbildung in der Landeskirche und betonte: «Ich darf das schönste Fach unterrichten, das es in der Schule gibt.» Allerdings sei sie in drei verschiedenen Kirchgemeinden angestellt und müsse zu sehr unterschiedlichen Bedingungen arbeiten.
Die Synode hat nun beschlossen, die Anstellungs- und Arbeitsbedingungen der Katechetinnen und Katecheten zu vereinheitlichen, obwohl, wie einige Synodale bemängelten, die finanziellen Auswirkungen noch nicht klar seien. Die Verordnung zur Lohnberechnung lag noch nicht vor. Die Synode hat die Verabschiedung der Verordnung aber – trotz eines Gegenantrags – bewusst in der Kompetenz des Kirchenrats belassen. Ausserdem sollen die katechetischen Angestellten eine offizielle Berufsvertretung erhalten, einen «Konvent», der ihre Interessen vertritt und Austausch und Vernetzung fördert. Und sie werden künftig nach Abschluss ihrer Ausbildung im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes offiziell zum Dienst in der reformierten Kirche beauftragt.
Budget mit Aufwandüberschuss problemlos bewilligt
Die Synode bewilligte einstimmig den Voranschlag 2016 der Zentralkasse der Landeskirche, der bei einem Aufwandüberschuss von 109’755 Franken Ausgaben von insgesamt 11’097'925 Franken vorsieht. Das Budget basiert weiterhin auf einem reduzierten Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,3 %. Der Aufwandüberschuss kann aus dem Eigenkapital gedeckt werden.
Beantwortung der Motion zur Form des Kirchenaustritts
Eine Änderung der Kirchenordnung zur Umsetzung einer Motion vom November 2014 hebt die formale Hürde des eingeschriebenen Briefs für den Kirchenaustritt auf, die 2010 eingeführt wurde. Diese Bestimmung wurde entweder gar nicht eingehalten oder nicht eingeschrieben geschickte Austritte wurden mit der Bitte um nochmaliges Zusenden per Einschreiben retourniert, was die Betroffenen oft unnötig verärgerte. Die Mitteilung eines Kirchenaustritts ist wieder als einfaches Schreiben möglich. Der tatsächliche Empfang bei der Kirchenpflege ist für das Datum des Austritts massgeblich.
Weitere Geschäfte
Die Gesamtrevision des Reglements zur Herausgabe einer Mitgliederpublikation vom November 2006 wurde so wie vom Kirchenrat und von der Herausgeberkommission vorgelegt von der Synode verabschiedet. Mehrere heftig diskutierte Ergänzungen zum Auftrag der Zeitung, die Urs Stuppan im Namen der Evangelischen Fraktion beantragte, wurden von der Synode mehrheitlich abgelehnt. Stuppan wollte zusätzlich zur Erwähnung der «reformierten Tradition» das Evangelium als Grundlage und die «Verbreitung der christlichen Botschaft» explizit im Auftrag der Zeitung festhalten, die heute «reformiert.» heisst und in Brugg produziert wird. Zwei kleine Präzisierungen, die von der GPK gewünscht wurden, wurden hingegen in die Gesamtrevision aufgenommen.
Bei der Pensionierung von Frauen hat die Synode einige Änderungen beschlossen, die das Stimmrecht der Pfarrerinnen in der Kirchenpflege auch bei einer Pensionierung erst mit 65 Jahren sicherstellt.