Aargauer Landeskirchen zur Diskussion über die Initiative "Weg mit dem Tanzverbot!"

Tanzen ist erlaubt – Öffnungszeiten sollen unverändert bleiben

Veröffentlicht am 15. Januar 2016

Medienmitteilung – Unter dem Titel "Weg mit dem Tanzverbot" möchte die Initiative die Beschränkung der Öffnungs-zeiten im Gastgewerbe an hohen Feiertagen lockern. Die Rede ist von den Nächten vor und nach den fünf gesetzlich festgelegten «hohen Feiertagen». Hier sind die Gastwirtschaftsbetriebe dazu angehalten, ihren Betrieb um 00:15 Uhr zu schliessen. Die Landeskirchen plädieren dafür, die ho-hen Feiertage zu respektieren und die wenigen Pausen, die sich die 24-Stunden-Gesellschaft noch gibt, nicht abzuschaffen.

Tanzende in Kapelle x
Auch in Kirchen wird gern und viel getanzt. zVg roundabout

Ein Tanzverbot an kirchlichen Feiertagen existiert im Kanton Aargau nicht; die Initiative hat lediglich das Ziel, die Öffnungszeiten in Restaurants und Bars zu lockern. An den fünf hohen Feiertagen im Jahr (Kar-freitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, Eidg. Dank, Buss- und Bettag, Weihnachtstag) sowie am darauf folgenden Tag ist gesetzlich geregelt, dass die Betriebe um 00:15 Uhr schliessen müssen. In den Nach-barskantonen Basel, Bern und Zürich bestehen keine Einschränkungen mehr, hingegen haben Solothurn und Luzern die Öffnungszeiten ebenso klar geregelt.

Die Landeskirchen schliessen sich der Meinung von Parlament und Regierung an, die diese Initiative im Oktober abgelehnt haben. Der Grosse Rat und die Aargauer Regierung vertreten die Meinung, die hohen Feiertage hätten in der Bevölkerung weiterhin einen bedeutenden Stellenwert.

Die fünf gesetzlich festgelegten Feiertage im Jahr sind auch heute noch vielen Menschen wichtig und bedeuten einen Ausgleich zum hektischen Alltag. Wenn das Volk ja sagt am 28. Februar werden diese Feiertage wie ganz normale Sonntage behandelt. Den Alltag unterbrechen, Pausen einlegen und die da-zugehörende Entschleunigung sind auch abgesehen von christlichen Werten für alle Menschen in unserer immer hektischeren Gesellschaft wichtig. Auch für Menschen, denen diese Feiertage nur noch wenig bedeuten, bringen die Tage, die nicht mit Unterhaltungs- und Konsumangeboten gefüllt sind, etwas Ruhe. Hier wird auch an Toleranz und Respekt appelliert. Das Argument, die Nachbarkantone profitierten an diesen fünf Abenden von mehr Einnahmen und der Standort Aargau gehöre zu den Verlierern, greift zu kurz.

verfasst von
Für die Aargauer Landeskirchen
Luc Humbel, Präsident des Kirchenrats der Römisch-Katholischen Landeskirche im Aargau
Christoph Weber-Berg, Präsident des Kirchenrats der Reformierten Landeskirche Aargau
Ernst Blust, Präsident des Kirchenrats der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Aargau