Medienmitteilung – Es war eine mit acht Geschäften gut gefüllte Traktandenliste, es waren ungewöhnliche Umstände, die zum Umzug in die Trafo-Halle in Baden zwangen, aber es wurde mit knapp drei Stunden eine der kürzesten Sitzungen der Synode. Weitgehend ohne Diskussionen und Änderungen stimmte das Parlament der Reformierten Landeskirche am 23. September dem neuen Finanzreglement der Landeskirche, der Rechnung 2019 und dem Reglement für die neue gemeinsame Mitgliederdatenbank zu.
Aufgrund des Corona-Virus war die Sommersynode der Reformierten Landeskirche vom Juni auf den 23. September 2020 verschoben worden. Synodepräsident Lucien Baumgaertner erklärte gleich zu Beginn, warum man sich in der Trafo-Halle in Baden versammelte und welche Regeln beim Abstandhalten und Maskentragen für die 120 anwesenden Synodalen galten. Anschliessend nahm er Susanne Bircher, eine neue Synodale aus der Kirchgemeinde Rued, in Pflicht.
Die Rechnung 2019 der Zentralkasse der Reformierten Landeskirche, die bei einem Aufwand von 11'147’617 und einem Ertrag von 11'278’303 Franken mit einem unerwarteten Ertragsüberschuss von 130’685 Franken abschliesst, wurde einstimmig genehmigt. Stefan Siegrist bemängelte lediglich im Namen der Geschäftsprüfungskommission, dass der Kirchenrat aus den Rückstellungen mehr entnommen hatte als vorgesehen – namentlich für die von der Synode bewilligte Renovation der Heimgärten – und dass die Rückstellungen insgesamt um 90'000 Franken reduziert wurden. Vom Überschuss werden 65’000 Franken in den Soforthilfefonds eingelegt und 65’685 Franken in den Ausgleich Zentralkassenbeitrag.
Reglement für den Betrieb der Mitgliederdatenbank und den Datenschutz
Auch das Reglement für den Betrieb der Mitgliederverwaltung, zum Umgang mit Mitgliederdaten und zum Datenschutz wurde von der Synode ohne Änderungen und fast ohne Diskussion bewilligt. Birgit Wintzer befürwortete im Namen der GPK, die vorgeschlagene Finanzierung der Betriebskosten mit Sockelbeiträgen der Kirchgemeinden und variablen Anteilen nach Grösse der Gemeinden und strich positiv hervor, dass die geplante Datenbank vom Kostenrahmen und Zeitplan her auf gutem Weg sei. Kirchenrat Beat Maurer erklärte, was in dem Reglement alles geregelt wird: Welche Daten wie zum Beispiel Tauf-, Konfirmations- und Traudatum gespeichert und zwischen Kirchgemeinden ausgetauscht werden dürfen, wer Zugriff auf die Daten hat und dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden dürften. Berechtigte Personen müssten eine Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes unterzeichnen, um ein Login für die Datenbank zu erhalten.
Da die Datenbank inzwischen technisch bereit sei, warteten viele Kirchgemeinden bereits ungeduldig auf die Rechtsgrundlage für die neue Datenbank, betonte Maurer. Die Synode setzte dann das neue Reglement auch ohne Änderungen einstimmig auf 1. Oktober 2020 in Kraft. Die gemeinsame kantonale Mitgliederverwaltung soll die Qualität der Mitgliederdaten verbessern, Mutationen zum Beispiel von Adressen automatisch umsetzen und kirchliche Informationen auch nach einem Wechsel der Kirchgemeinde sichern.
Neues Finanzreglement schränkt Anlagemöglichkeiten ein
Ausserdem wurden noch Teilrevisionen in zwei weiteren Reglementen von der Synode wie vom Kirchenrat beantragt und ohne Diskussion bewilligt. Im Betriebsreglement für die Heimgärten Aarau und Brugg wird die Führung der Heimgärten neu strukturiert: Sie werden bereits seit einigen Monaten durch eine tätigkeitsorientierte Geschäftsleitung geführt. Die Funktion der bisherigen Institutionsleitung je Standort sowie die Koordinationsfunktion des Vorsitzenden der Geschäftsleitung entfallen. Die Orientierung der Führung an Funktionen und Tätigkeiten ist effizienter und ermöglicht geregelte Stellvertretungen auf allen Führungsstufen, begründete Kirchenrat Rolf Fäs die Änderungen. Der Kanton Aargau begrüsse ein verstärktes Zusammengehen der beiden Heimgärten.
Die von Kirchenrat Gerhard Bütschi vorgestellte Teilrevision des Reglements für die Mitgliederpublikation «reformiert.» wurde ebenfalls ohne Diskussion und Gegenstimme genehmigt. Sie reduziert die Zahl der Mitglieder der Herausgeberkommission von neun auf sieben. Synode und Kirchenrat wählen jeweils ein Mitglied weniger.
Informationen des Kirchenrates und Ersatzwahl
Der Synodale Roland Frauchiger, Thalheim, wurde in einer Ersatzwahl mit 107 Stimmen als Vertreter der Evangelischen Fraktion in die Geschäftsprüfungskommission der Synode gewählt. Frauchiger war viele Jahre Kirchenpflegepräsident der Kirchgemeinde Thalheim und von 2015 – 2018 Präsident der Synode der Aargauer Landeskirche.
Zum Abschluss der Synode berichtete Kirchenrätin Catherine Berger, die auch Synodale der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, EKS, ist, über die Synoden der EKS, im Juni und September und die Einsetzung einer Untersuchungskommission zu den Rücktritten des Präsidenten und eines Ratsmitglieds.
Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg blickte auf die aussergewöhnliche Zeit vom März bis Ende Mai im Lockdown zurück: «Wer hätte jemals gedacht, dass es einmal verboten wäre, Gottesdienste zu feiern?» In dieser Zeit hätten die Mitarbeitenden der Kirchgemeinden und der Landeskirchlichen Dienste im ständigen gegenseitigen Kontakt und im Austausch mit den staatlichen Behörden schnell und flexibel auf die aussergewöhnliche Situation reagiert. Weber-Berg dankte den Kirchgemeinden explizit für das grosse und innovative Engagement in dieser Zeit. Diesen Dank verstärkte Synodepräsident Lucien Baumgaertner mit einem Geschenk für alle Kirchgemeinden, dass die Synodalen nach dem frühen Abschluss der Synode um 12.30 Uhr mit nach Hause nehmen konnten. Die nächste Synode findet schon am 18. November ebenfalls in der Trafo-Halle in Baden statt.
Fotos von der Synode auf dem neuen Flickr Account der Landeskirche