Medienmitteilung – Gleich zwei wichtige Geschäfte stehen neben neun anderen auf dem reichhaltigen Programm der ersten Sitzung 2022 der Synode der Reformierten Landeskirche Aargau. Die Synode wählt am 1. Juni im Campussaal der Fachhochschule Nordwestschweiz in Brugg-Windisch den gesamten Kirchenrat und das kirchliche Rekursgericht für die Amtsperiode 2023-2026.
Ausserdem berät es die Einführung eines neuen Innovationsfonds, die Mitwirkung an einem neuen überregionalen Jugendkirchentag und eine Motion zu Taufe und Kirchenmitgliedschaft.
Im Zentrum steht aber ein neues einheitliches Lohnsystem für alle kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, das die bisherigen, unterschiedlichen Lohnreglemente ersetzen soll.
An der Sommersynode im letzten Jahr einer Amtsperiode stehen gemäss Kirchenordnung die Gesamterneuerungswahlen der sechs Mitglieder und des Präsidiums des Kirchenrats sowie der vier Mitglieder, zwei Ersatzmitglieder und des Präsidiums des Rekursgerichts an. Für die neue Amtsperiode 2023-2026 stellen sich alle bisherigen Mitglieder des Kirchenrats zur Verfügung. Auch der amtierende Kirchenratspräsident Pfr. Dr. theol. Christoph Weber-Berg kandidiert wieder für das Präsidium. Als Mitglieder kandidieren: Catherine Berger, Vizepräsidentin (Dossiers Kirchgemeinden, Personalentwicklung und Seelsorge), Sozialdiakon Beat Maurer (Dossier Diakonie und Diakonat), Gerhard Bütschi (Dossier Weltweite Kirche), Rolf Fäs (Dossier Finanzen und Ressourcen), Pfr. Christian Bieri (Dossiers Theologie und Kirche, Liturgie und Kirchenmusik) und Barbara Stüssi-Lauterburg (Dossiers Pädagogisches Handeln, Präsenz an Kantons- und Hochschulen).
Wählbar sind alle stimmberechtigten Mitglieder der Reformierten Landeskirche Aargau. Bisher liegen keine weiteren Kandidaturen vor. Für das Präsidium des Rekursgerichts stellt sich wieder Frank Gantner, Kirchenpflegepräsident der Kirchgemeinde Aarau, zur Verfügung.
Ertragsüberschuss für neuen Innovationsfonds und kirchliche Jugendarbeit
Die Rechnung 2021 der Zentralkasse der Reformierten Landeskirche ist deutlich besser ausgefallen als budgetiert. Bei einem Aufwand von 10 554 281 und einem Ertrag von 10 994 468 schliesst mit einem unerwarteten Ertragsüberschuss von 440 187 Franken ab. Budgetiert war ein kleiner Aufwandsüberschuss von 56 120 Franken.
Der unerwartete Überschuss ist vor allem auf nicht getätigte Ausgaben zurückzuführen, viele davon aufgrund der Einschränkungen während der Pandemie im Frühjahr und Winter 2021. Der Kirchenrat beantragt der Synode mit 300 000 Franken den neuen Innovationsfonds zu starten, der ebenfalls an dieser Synode traktandiert ist und innovative Projekte der Kirchgemeinden finanziell fördern soll, «die für das kirchliche Leben neuartig, zukunftsweisend und beispielhaft sein können». Damit sollen Experimente der Kirchgemeinden unterstützt werden, die den Rahmen der geltenden Kirchenordnung überschreiten.
Weitere 100 000 Franken sollen in die Rückstellung für kirchliche Jugendarbeit fliessen. Der restliche Ertragsüberschuss soll den Rückstellungen für Veranstaltungen und für den Ausgleich des Zentralkassenbeitrags gutgeschrieben werden. Die Rückstellung für Jugendarbeit steht im Zusammenhang mit einem alle zwei Jahre geplanten deutschschweizerischer Jugendkirchentag. Er soll von einem kirchlichen Verein organisiert werden, dem die Aargauer Landeskirche – so der Antrag eines weiteren Synodegeschäfts – beitreten soll. Der Jugendkirchentag soll zum ersten Mal im November 2024 in Zürich und dann alle zwei Jahre reihum in fünf Regionen der deutschsprachigen Schweiz stattfinden. Im Aargau beziehungsweise der Nordwestschweiz ist er für 2030 geplant.
Neues Lohnsystem für die Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden
Die aktuellen sehr unterschiedlichen Lohnreglemente für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Aargauer Kirchgemeinden wurde 2005 (für die ordinierten Dienste) und 2009 (für die nicht ordinierten Mitarbeitenden) eingeführt. Nun legt der Kirchenrat der Synode ein neues, total revidiertes und einheitliches Lohnsystem für alle kirchlichen Mitarbeitenden mit einem grundlegenden Systemwechsel vor.
An die Stelle einer Ersteinstufung nach Dienst- und Berufsjahren und nachfolgender Stufenanstiege tritt ein System, das den Lohn altersabhängig bemisst und regelmässig bis zum 50. Altersjahr ansteigen lässt. Alle Funktionen kennen einheitlich nur noch 25 Lohnstufen. Ausserdem werden nicht mehr für alle Funktionen Mindestlöhne festgelegt, sondern es wird zwischen Richtlöhnen und Mindestlöhnen unterschieden. Mindestlöhne gelten für Funktionen, die eine kirchliche Ausbildung und Beauftragung voraussetzen und für die kein Stellenmarkt ausserhalb der Kirche besteht (z.B. ordinierte Dienste, Katechese, Kirchenmusik). Richtlöhne gelten für Funktionen, die keine kirchliche Ausbildung und Beauftragung voraussetzen und für die auch ausserhalb der Kirche ein Stellenmarkt besteht.
Motion zur Kirchenzugehörigkeit von Taufeltern
Die Synodalen Pfr. Heinz Brauchart und Bernd Zogg, Kirchgemeinde Gontenschwil-Zetzwil, haben für die Synode vom 1. Juni eine Motion eingereicht, die es ermöglichen soll, dass auch Kinder von Eltern getauft werden können, die keiner christlichen Kirche angehören. Die neue Formulierung in der Kirchenordnung soll festhalten, dass es auch reichen würde, wenn statt eines Elternteils ein Taufpate oder eine Taufpatin Mitglied der reformierten Kirche ist.
Schliesslich muss die Synode noch den Zusammenschluss der beiden reformierten Kirchgemeinden Lenzburg-Hendschiken und Othmarsingen zur neuen Kirchgemeinde Lenzburg-Hendschiken-Othmarsingen bewilligen. Dies ist seit sehr vielen Jahren zum ersten Mal wieder eine Fusion von zwei Kirchgemeinden im Aargau.
Für weitere Auskünfte: Der Informationsbeauftragte Frank Worbs, Tel 079 444 97 82
- Quellen
- Informationsdienst / F. Worbs