Förderung der Immobilienstrategie, Überführung der Heimgärten in eine Stiftung und Unterstützung der theologischen Fakultät Basel

Vorschau auf die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau am 16. November 2022

Veröffentlicht am 4. November 2022

Medienmitteilung – Am 16. November tritt die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau zu ihrer zweiten Sitzung 2022 zusammen. Im kantonalen Parlament der Reformierten Kirche geht es in dieser Sitzung um die Förderung der Immobilienstrategie, um einen Grundsatzentscheid zur Überführung der Heimgärten Aargau in eine Stiftung, um die Weiterführung der Unterstützung der theologischen Fakultät der Universität Basel sowie die Beratung des Budgets 2023.

Immobilienstrategien fördern: Ökofonds soll zu Immobilienfonds werden

Der Kirchenrat möchte anstelle des Ökofonds, dessen Mittel zurzeit zu wenig genutzt werden, einen neuen Fonds für Immobilien der Kirchgemeinden schaffen. Aus dem neuen Immobilienfonds sollen wie bisher energiesparende Vorhaben und Massnahmen zur Erreichung der Klimaziele der Kirchgemeinden gefördert werden. Zusätzlich sollen mit dem neuen Reglement die Kirchgemeinden auch bei der Erarbeitung einer Immobilienstrategie finanziell unterstützt werden können. Der Unterhalt der bestehenden Immobilien, insbesondere der Kirchen und allenfalls denkmalgeschützter Gebäude, beansprucht die Mittel der Kirchgemeinden stark. Viele Kirchgemeinden werden sich in Zukunft vermehrt mit einer fundiert erarbeiteten Immobilienstrategie befassen müssen, um anstehende Unterhaltsarbeiten an den Gebäuden finanzieren und sich auf die wirklich notwendigen Gebäude konzentrieren zu können.

Grundsatzentscheid zur Überführung der Heimgärten Aargau in eine Stiftung

Der Kirchenrat will die Heimgärten Aargau mit den Standorten Aarau und Brugg in eine neu zu gründende Stiftung überführen. Von den im 19. und 20. Jahrhundert durch die Reformierte Landeskirche Aargau gegründeten sozialen Institutionen wurden mittlerweile fast alle in die Unabhängigkeit entlassen resp. in Stiftungen überführt. Nur die Heimgärten Aargau mit den Standort Aarau und Brugg sind bis heute eine unselbstständige Anstalt der Reformierten Landeskirche Aargau geblieben. Seit vielen Jahren muss die Landeskirche jedoch keine Betriebsbeiträge mehr leisten, da die Heimgärten Aargau über eine solide finanzielle Basis aufgrund der Vergütungen durch Sozialversicherungen und den Kanton Aargau verfügen. Die zuständigen Stellen beim Kanton Aarau und die Betriebskommission der Heimgärten befürworten die Überführung in eine Stiftung. Wenn die Synode den Anträgen des Kirchenrates folgt und einen Grundsatzentscheid für die Überführung der Heimgärten Aargau in eine Stiftung trifft, wird der Kirchenrat die detaillierten Unterlagen und die Entscheidungsgrundlagen erarbeiten und der Synode voraussichtlich im Juni 2024 für die definitive Entscheidungsfindung vorlegen.

Mitfinanzierung des Lehrstuhls Aussereuropäisches Christentum der Universität Basel

Seit vielen Jahren unterstützt die Reformierte Landeskirche Aargau die Theologische Fakultät der Universität Basel durch die Mitfinanzierung des Lehrstuhls für aussereuropäisches Christentum, einem Forschungsfeld, das eng mit dem Wirken unserer Kirche in der Welt und mit Mission 21 verbunden ist. Diese Zusammenarbeit soll für drei Jahre (2023 – 2025) fortgeführt und mit insgesamt 90 000 Franken unterstützt werden. Dank der Unterstützung kann am Lehrstuhl eine wissenschaftliche Assistenzstelle in Forschung und in Lehre mitwirken. Da der Aargau kein Universitätskanton ist, ist eine Beteiligung der Aargauer Kirche auch ein Akt der Verbundenheit mit einer wichtigen Ausbildungsstätte sowie der Solidarität mit den Basler Schwesterkirchen.

Budget 2023 mit Aufwandüberschuss

Der Kirchenrat legt der Synode für das Jahr 2023 ein Budget mit einem Aufwandüberschuss von 103'700 Franken vor. Das Budget basiert auf einem unveränderten Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,3 Prozent. Das Budget 2023 rechnet mit einem Aufwand von insgesamt 10'827'800 Franken (Budget Vorjahr: 11'127'870) und einem Ertrag von 10'769'100 Franken (Budget Vorjahr: 11'050'490). Der Gesamtaufwand wird damit gegenüber dem Budget 2022 um 255’070 Franken gesenkt.

Weitere Themen

Als weitere Themen stehen kleinere Anpassungen des Reglements über das Pädagogische Handeln, des Dienst- und Lohnreglements und der Kirchenordnung an.
Im Bereich Pädagogisches Handeln geht es primär um Anpassungen an heute übliche Begriffe und Formulierungen, sowie um Änderungen bei der Anstellung von Katechetinnen und Katecheten: So soll auch die Anstellung von Katechetinnen und Katecheten, die einer anderen Landeskirche oder einer Mitgliedkirche der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz EKS oder der Gemeinschaft Evangelischer Kirchen in Europa GEKE angehören, möglich sein.
Die traktandierten Anpassungen im Personalrecht ergeben sich als Folge des neuen Lohnsystems für die Mitarbeitenden der Kirchgemeinden, das ab 2023 gilt, andere beabsichtigen Vereinheitlichungen, Klärungen und notwendige Aktualisierungen geltender Bestimmungen. Ausserdem wird der Geltungsbereich des Dienst- und Lohnreglements für Stellvertreterinnen und Stellvertreter geklärt und erweitert.

verfasst von
Informationsdienst / C. Daniel-Siebenmann
Synode vom 16. November 2022