Medienmitteilung vom Dienstag, 8. September 2020

Vorschau auf die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau am 23. September 2020

Veröffentlicht am 8. September 2020

Medienmitteilung – Am 23. September tritt die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau zu ihrer dritten ordentlichen Sitzung in der Amtsperiode 2019 - 2022 ausnahmsweise im Trafo Baden zusammen. Im kantonalen Parlament der Reformierten Kirche geht es vor allem um das Finanzreglement der Landeskirche, die neue gemeinsame Datenbank zur Verwaltung der Mitglieder und eine neue Führungsstruktur für die Heimgärten Aargau. Ausserdem wird die Jahresrechnung 2019 abgenommen, die mit einem Ertragsüberschuss abschliesst.

07 Synode
Die erste Sitzung der Synode in der laufenden Amtsperiode fand am 16. Januar 2019 im Grossratssaal in Aarau statt. Werner Rolli

Die Synode wurde aufgrund des Corona-Virus vom 3. Juni auf den 23. September 2020 verschoben und findet wegen der vorgeschriebenen Abstände
zwischen den Sitzen ausnahmsweise im Trafo Baden statt.

Der Kirchenrat legt der Synode im September die Rechnung 2019 der Zentralkasse der Reformierten Landeskirche vor, die deutlich besser als budgetiert
ausgefallen ist. Sie schliesst bei einen Aufwand von 11 147 617 und einen Ertrag von 11 278 303 Franken mit einem unerwarteten Ertragsüberschuss von 130 685 Franken ab. Budgetiert war ein Aufwandsüberschuss von 165 560 Franken. Der unerwartete Überschuss ist
vor allem auf nicht getätigte Ausgaben zurückzuführen, weil nach der Pensionierung oder dem Weggang von Angestellten Stellen vorübergehend nicht besetzt waren. Der Kirchenrat beantragt, vom Überschuss 65 000 Franken in den Soforthilfefonds einzulegen und 65 685 Franken in den Ausgleich Zentralkasse.

Reglement für den Betrieb der Mitgliederdatenbank und den Datenschutz

Am 5. Juni 2019 hat die Synode die Einführung einer gemeinsamen Mitgliederverwaltung mit einer kantonalen Datenbank in allen Aargauer Kirchgemeinden beschlossen. Der Kirchenrat legt der Synode nun das entsprechende «Reglement zur Umsetzung der Mitgliederverwaltung und zum Umgang mit Mitgliederdaten und Datenschutz» vor, das den Betrieb und die Finanzierung der kantonalen Datenbank regelt. Was den Datenschutz anbelangt, so werden einerseits die Arten von Personendaten, die gespeichert werden sollen, aufgelistet, andererseits werden die Zugriffsberechtigungen geregelt, die von der Kirchenpflege erteilt und unter Umständen auch wieder entzogen werden können. Berechtigte Personen müssen eine Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes unterzeichnen, um ein Login für die Datenbank zu erhalten.

Das Reglement wurde der kantonalen Beauftragten für den Datenschutz vorgelegt und bildet die Grundlage für die Freigabe des Datenschutzes für die Übermittlung von Daten aus der kantonalen Einwohnerplattform an die Landeskirche. Das Reglement sieht die Erhebung von Beiträgen der Kirchgemeinden an die jährlichen Betriebskosten der Datenbank vor, da fast alle Kirchgemeinden bisher die entsprechenden Kosten für Lizenz und
Wartung ihrer Programme zur Mitgliederverwaltung selbst getragen haben.
Die gemeinsame kantonale Mitgliederverwaltung soll die Qualität der Mitgliederdaten verbessern und kirchliche Informationen wie Tauf-, Traudatum oder Konfirmationsspruch auch nach einem Umzug bzw. einem Wechsel der Kirchgemeinde sichern.

Neues Finanzreglement schränkt Anlagemöglichkeiten ein

Ein Finanzreglement für die Landeskirche wurde von einer Motion verlangt, die die Synode im Juni 2018 in Hirschthal überwiesen hat, und das nun beantwortet wird. Der Kirchenrat legt der Synode das neue Reglement für den Finanzhaushalt der Landeskirche vor, das die allgemeinen Regeln zur Rechnungslegung sowie Richtlinien zur Verbuchung und zur Darstellung der Vorgänge in der Rechnung enthält. Dazu hat der Kirchenrat weitgehend die bereits bestehenden Bestimmungen zu Finanzen und Anlagen im Organisationsreglement und in der Organisationsverordnung im neuen Finanzreglement zusammengeführt und aktualisiert. Damit sind die sachlich zusammengehörenden Regelungen alle im neuen Reglement zusammengefasst, was die Übersichtlichkeit verbessert.

Ausserdem wurden neue Bestimmungen aufgenommen. Dies betrifft einerseits den Hinweis auf die Einhaltung des kantonalen Submissionsgesetzes, andererseits die Einschränkung der Anlagemöglichkeiten, indem neu auf Anlagen in Aktien oder aktienähnlichen Titeln verzichtet wird. Das entspricht den Anlagevorschriften für öffentliche Gelder beim Kanton Aargau und den Aargauer Gemeinden.

Neue Organisationstruktur für die Heimgärten Aargau

Geschäftsleitung unter Leitung von Therese Müller geführt. Deshalb sind Anpassungen im Heimgartenreglement nötig. Die Funktion der bisherigen Institutionsleitung je Standort sowie die Koordinationsfunktion des Vorsitzenden der Geschäftsleitung werden in die neue gemeinsame Geschäftsleitung integriert.

Die Orientierung der Funktionen an Tätigkeiten erlaubt eine einheitlichere und effizientere Ausübung der jeweiligen Funktion und ermöglicht geregelte Stellvertretung auf allen Führungsstufen. Der Kanton Aargau begrüsst ein verstärktes Zusammengehen der beiden Heimgärten.

Ersatzwahl für die Geschäftsprüfungskommission

Die Evangelisch-reformatorische Fraktion schlägt der Synode Roland Frauchiger, Thalheim, zur Wahl in die Geschäftsprüfungskommission vor. Roland Frauchiger war viele Jahre Kirchenpflegepräsident der Kirchgemeinde Thalheim und von 2015 – 2018 Präsident der Synode der Aargauer Landeskirche. Er ist für die EVP Mitglied des Grossen Rates des Kantons Aargau.

Alle Synodevorlagen stehen Online zur Verfügung

Synode vom 23. September 2020