Medienmitteilung – Im kantonalen Parlament der Reformierten Kirche geht es vor allem um die Bestimmungen zum Gottesdienst, der nicht mehr an jedem Sonntag stattfinden soll, und zur Taufe. Die Taufpaten sollen frei gewählt werden können, ungeachtet ihrer Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religion. Ausserdem stehen eine Ersatzwahl in den Kirchenrat mit vier Kandidierenden für einen Sitz und die Beratung des Budgets 2021 an.
In der Novembersynode findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Kirchenrats statt. Einer der sieben Sitze wird Ende 2020 durch den Rücktritt von Pfarrer Martin Keller frei, der aus Altersgründen sein Amt abgibt. Bisher liegen vier Kandidaturen vor: Pfarrer Christian Bieri-Feusier, Unterentfelden, Pfarrer Michael Rahn, Muri-Sins, Pfarrer Raffael Sommerhalder, Gränichen, Pfarrerin Susanne Ziegler, Lenzburg-Hendschiken. Die Kandidatin und die Kandidaten haben sich in den vorbereitenden Sitzungen der fünf Synodefraktionen den Synodalen vorgestellt.
Budget 2021 und Sparprogramm
Der Kirchenrat legt der Synode für das Jahr 2021 ein Budget mit einem kleinen Aufwandüberschuss von 56‘120 Franken vor. Es basiert weiterhin auf einem Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,3 Prozent. Das Budget 2021 rechnet mit einem Aufwand von insgesamt 11‘425’950 Franken und einem Ertrag von 11‘369’830 Franken. Der Gesamtaufwand wird damit gegenüber dem Budget 2020 um 362'980 Franken gesenkt. Das entspricht einer Reduktion um 3,1 Prozent.
Im Finanzplan 2021 – 2024 rechnet der Kirchenrat damit, dass er die Sparanstrengungen verstärken und das Budget der Landeskirche bis Anfang 2024 gegenüber 2020 um 5-8 Prozent reduzieren muss. Die nötigen Einsparungen sind in drei Bereichen geplant: 1. Sachkosten und Personalaufwand bei den Landeskirchliche Diensten, 2. Beiträge an kirchliche Werke und soziale Organisationen, 3. Beteiligungen an gemeinsamen Aufgaben und Stellen.
Die nachfolgenden Geschäfte sind für die Synode vom 18. November traktandiert. Wenn die Synodalen eine verkürzte Synode beschliessen, werden eines oder mehrere dieser Geschäfte auf die nächste Synode verschoben.
Neue Regelungen für Gottesdienste und Taufe
Der Kirchenrat legt der Synode am 18. November eine Teilrevision der Kirchenordnung mit neuen Bestimmungen zum Gottesdienst und zur Taufe vor. Die Änderungen sollen den Kirchenpflegen grössere Spielräume bei der Gestaltung und Anzahl der Gottesdienste und des Gemeindelebens geben, um besser an den spirituellen Bedürfnissen und Gewohnheiten der Menschen heute anzuknüpfen. Durch Zusammenlegung von Gottesdiensten und vertragliche Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden können die Kirchgemeinden die personellen und finanziellen Ressourcen gezielter einsetzen. Die Vorschläge wurden seit 2018 entwickelt und ausführlich diskutiert. Eine breit angelegte Vernehmlassung Anfang 2020 ergab eine grossmehrheitliche Zustimmung zu den Vorschlägen.
Weniger Gottesdienste am Sonntag dafür während der Woche
Die Kirchenpflege soll neu beschliessen können, dass der Gemeindegottesdienst statt am Sonntag bis zu zwölf Mal pro Jahr an einem Werktag stattfinden und zwei Mal pro Jahr ganz ausfallen kann. Viele Kirchgemeinden machen mit solchen Angeboten bereits gute Erfahrungen. Sechs Mal pro Jahr kann er mit einer anderen reformierten Kirchgemeinde zusammenlegt werden. Darüber hinaus gehende Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden muss von der Kirchgemeindeversammlung beschlossen und in einem Zusammenarbeitsvertrag festgehalten werden. Bisher wurde die Feier des Abendmahls an bestimmten Feiertagen vorgeschrieben, neu wird nur noch eine Mindestanzahl pro Jahr festgesetzt.
Neue Bestimmungen zur Taufe
Die Taufe muss nicht mehr in einem Gemeindegottesdienst, sondern kann auch in einem speziellen Gottesdienst mit Angehörigen und Freunden an einem beliebigen Wochentag und geeigneten Ort vollzogen werden. Die bisher in der Kirchenordnung stehende Pflicht, dass die Taufpaten einer christlichen Konfession angehören müssen, soll entfallen. Die Eltern sollen die Taufpaten frei wählen können, egal ob sie keiner Kirche oder einer anderen Religion angehören.
Zwei Postulate zum Amt in der Kirchenpflege und in der Synode
Zur Beantwortung von zwei Postulaten des Synodalen Henry Sturcke vom 25. September 2019 schlägt der Kirchenrat der Synode moderate Anpassungen der Kirchenordnung vor. Bei einem Rücktritt aus der Kirchenpflege während der laufenden Amtszeit soll die in der Kirchenordnung bereits vorgeschriebene Frist von drei Monaten auch verbindlich eingehalten werden. Nur bei schwerwiegenden Gründen kann ein Gesuch für einen ausnahmsweise sofort wirksamen Rücktritt an den Kirchenrat gestellt werden. Ausserdem schlägt der Kirchenrat vor, dass ein Mitglied der Synode sein Mandat nach einem Umzug innerhalb des Kantons Aargau behalten kann, auch wenn es seinen Wahlkreis verlässt.