Vorschau auf die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau am 17. November 2021

Weiterbildung für alle kirchlichen Mitarbeitenden wird neu geregelt

Veröffentlicht am 9. November 2021

Medienmitteilung – Am 17. November tritt die Synode der Reformierten Landeskirche Aargau zu ihrer zweiten Sitzung 2021 wegen der aktuellen Corona-Situation noch einmal im Trafo Baden zusammen. Im kantonalen Parlament der Reformierten Kirche geht es vor allem um die Neuregelung der Weiterbildung für alle kirchlichen Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden und der Landeskirche. Ausserdem werden zwei neue Mitglieder in den Kirchenrat und die Geschäftsprüfungskommission gewählt.

In der Novembersynode findet die Ersatzwahl für ein Mitglied des Kirchenrats statt. Einer der sieben Sitze wird Ende 2020 durch den Rücktritt von Regula Wegmann frei. Bisher liegt eine Kandidatur vor von Barbara Stüssi-Lauterburg. Sie ist ausgebildete Historikerin, wohnt in Windisch und ist Präsidentin der Kirchenpflege Windisch seit 2016.

Budget 2021 und Sparprogramm

Das Budget für das Jahr 2022 sieht einen Aufwandüberschuss von 77 380 Franken vor. Es basiert auf einem unveränderten Zentralkassenbeitrag der Kirchgemeinden von 2,3 Prozent. Der Kirchenrat beantragt der Synode, den Aufwandüberschuss der Rückstellung «Ausgleich Zentralkasse» zu entnehmen.


Das Budget 2022 rechnet mit einem Aufwand von insgesamt 11 127 870 Franken (Budget Vorjahr: 11 425 950) und einem Ertrag von 11 050 490 Franken (Budget Vorjahr: 11 369 830). Der Gesamtaufwand wird damit gegenüber dem Budget 2021 um 298 080 Franken gesenkt. Das entspricht einer Reduktion um 2,6 Prozent.


Der Finanzplan 2022–2025 zeigt auf, wie sich Aufwand und Ertrag bei einem unveränderten Zentralkassenbeitrag in den Folgejahren entwickelt.

Weniger Weiterbildung – mehr Ferien

Der Kirchenrat legt der Synode nach einem langen Meinungsbildungsprozess und einer breiten Vernehmlassung die Neuordnung der Weiterbildung der kirchlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Im Zentrum stehen die Reduktion des jährlichen Weiterbildungsanspruchs zugunsten von mehr Ferien, der Ersatz der bisherigen «lang dauernden Weiterbildung» durch eine Auszeit vom Amt verbunden mit der Möglichkeit einer Weiterbildung und eine Neuregelung der Supervision.
Insgesamt soll die Gestaltung der Weiterbildung flexibler werden. Die Arbeitsplätze in den Aargauer Kirchgemeinden sollen auch im interkantonalen Vergleich attraktiv bleiben, und gleichzeitig sollen die finanziellen Belastungen der Kirchgemeinden und der Landeskirche reduziert werden.

Der jährliche Weiterbildungsanspruch wird von bisher zehn auf fünf Tage reduziert. Zum Ausgleich wird der Ferienanspruch um fünf Tage angehoben. Der jährliche Weiterbildungsanspruch kann über fünf Jahre kumuliert werden, so dass auch längere Weiterbildungen möglich sind. Der Subventionsanspruch beträgt zwei Drittel der Kosten, maximal 200 Franken pro Tag.

Die bisherige lang dauernde Weiterbildung der ordinierten Dienste im Umfang von 14 Wochen jeweils nach Vollendung von acht Dienstjahren erhält neu den Charakter einer Auszeit vom Amt im Umfang von sieben Wochen. Um bei der neuen Auszeit vom Amt auf die bisherige Dauer der «langen Weiterbildung» zu kommen, können die ordinierten Dienste maximal fünf Ferientage pro Jahr ansparen und bis zu 40 Tage kumulieren.

Änderung der Mitgliedschaft in Pfarrkapitel, Diakonatskapitel und im Ministerium

Um auch denjenigen pensionierten Ordinierten die Mitgliedschaft im Aargauer Pfarrkapitel beziehungsweise im Diakonatskapitels zu ermöglichen, die nach der Pensionierung in einen anderen Kanton umziehen, ist eine kleine Änderung der Kirchenordnung nötig. Ausserdem sollen Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone gleich nach Abschluss der Berufsausbildung und nicht erst nach Erlangen der definitiven Wählbarkeit (nach zwei Berufsjahren) ordentliche Mitglieder des Diakonatskapitels sein können.

Mitgliedschaft der Landeskirche im Verein «Doppeltür»

Der Kirchenrat beantragt der Synode, dass die Reformierte Landeskirche Aargau dem Verein «Projekt Doppeltür» als institutionelles Mitglied beitreten soll. Der Verein wurde 2016 gegründet und will die Geschichte des jüdisch-christlichen Zusammenlebens im Surbtal durch das geplante Begegnungszentrum 2023 in Lengnau einem breiten Publikum zugänglich machen.


Die Reformierte Landeskirche und die Röm.-Kath. Kirche im Aargau haben bisher nur einen Beobachterstatus und sind nicht stimmberechtigt. Der Kirchenrat möchte nun für die Reformierte Landeskirche eine vollwertige Mitgliedschaft als «institutionelles Mitglied» beantragen, als Zeichen für die Unterstützung der Anliegen des Vereins. Die christlichen Kirchen speziell im Kanton Aargau haben eine besondere Verantwortung für die Förderung des Respekts vor der jüdischen Kultur und ihres Erbes und für die bewusste Erinnerung an die Verfolgung und Diskriminierung der jüdischen Bevölkerung in christlichen Gesellschaften, auch in der Schweiz.

Sanierungsarbeiten im Heimgarten Brugg

Der Heimgarten Brugg an der Jurastrasse 5 mit 20 Wohnplätzen für Frauen mit psychischer Beeinträchtigung ist in die Jahre gekommen und muss saniert und für die aktuellen Bedürfnisse umgebaut werden. Der Kirchenrat beantragt der Synode dafür einen Verpflichtungskredit von 1,5 Millionen Franken. Insbesondere Küche und Lüftung müssen umgehend saniert werden. Der von dem beauftragten Architekturbüro erstellte Kostenvoranschlag basiert auf vorliegenden Offerten für die einzelnen Arbeiten und listet Gesamtkosten von insgesamt 1'504'770 Franken auf.
Durch die Gesamtsanierung können der Energieverbrauch gesenkt und die Pensionsplätze attraktiver gestaltet werden.

Link zu den Synodeunterlagen vom 17. November 2021

Für weitere Auskünfte:
Kirchenratspräsident Christoph Weber-Berg, Tel. 062 838 00 11
Der Informationsbeauftragte Frank Worbs, Tel 079 444 97 82, [email protected]

Quellen
Informationsdienst / F. Worbs