Die Reformierte Landeskirche unterstützt kirchlich getraute Ehepaare

Zweisamkeit feiern – Geschenkgutscheine für Ehepaare

Veröffentlicht am 3. Januar 2014

Medienmitteilung – Um den besonderen Beitrag der Kirche zur Institution Ehe und zum Gelingen einer Paarbeziehung zu verstärken, hat die Reformierte Landeskirche Aargau einen speziellen Gutschein für Ehepaare mit dem Titel «Zweisamkeit feiern» eingeführt, der das Beziehungsleben bereichern soll.

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Gutschein der Reformierten Landeskirche für Brautpaare

Heiraten ist eine der nachhaltigsten und folgenreichsten, aber auch der schönsten Entscheidungen, die zwei Menschen wagen können – eine kirchliche Trauung eine der unvergesslichsten Feiern im Leben eines Menschen und eines Paares. Um den besonderen Beitrag der Kirche zur Institution Ehe und zum Gelingen einer Paarbeziehung zu verstärken, hat die Reformierte Landeskirche Aargau einen speziellen Gutschein für Ehepaare mit dem Titel «Zweisamkeit feiern» eingeführt, der das Beziehungsleben bereichern soll.

Reformierte Pfarrerinnen und Pfarrer im Aargau können Hochzeitspaare künftig nach der Trauung mit einem Gutschein für spezielle Angebote für Ehepaare beschenken, der ganz nebenbei durch die Nutzung dieser Angebote die Verbindung zur reformierten Kirche stärkt. Auf der Internetseite www.ehe.ref-ag.ch stellt die Reformierte Landeskirche Aargau kulturelle, kulinarische und beziehungsbelebende Angebote speziell für Ehepaare vor, die mit dem Geschenkgutschein kostenlos genutzt werden können. Der Gutschein hat einen Wert von 200 Franken und kann im Laufe von fünf Jahren nach der Trauung eingelöst werden.

Ziel des Geschenkes bzw. des Gutscheins ist es, dass die Kirche dem Paar über den Hochzeitstag hinaus eine Anregung zur Gestaltung der Paarbeziehung gibt, die gleichzeitig auf das vielfältige Angebot der Kirche in diesem Bereich hinweist. Diese sind ganz bewusst nicht auf die Bewältigung von Schwierigkeiten ausgerichtet, sondern auf die Stärkung des Potenzials der Paarbeziehung.

Die Paare können www.ehe.ref-ag.ch unter eigenen Angeboten der Landeskirche in ihrem Tagungshaus auf dem Rügel bei Seengen bis hin zu spezifischen Paar-Angeboten anderer Tagungs- und Bildungshäuser auswählen. Der Gutschein kann bei dem jeweiligen Anbieter zur Bezahlung der Kosten abgegeben werden.

Die Gutscheine können nur von Pfarrämtern der Reformierten Landeskirche Aargau beim Sekretariat der Landeskirche bestellt werden und werden von den Pfarrerinnen und Pfarrern bei der Hochzeit an die frisch getrauten Paare abgegeben. Für weitere Auskünfte: Bereich Bildung und Gesellschaft.

verfasst von
ria/ Frank Worbs
Fachstelle Erwachsenenbildung