Die Kirchgemeinden der Reformierten Landeskirche Aargau sind in sechs Dekanate eingeteilt. Ein Dekanat wird von einem Dekan resp. Dekanin und einem Vizedekan resp. Vizedekanin geleitet, die vom Kirchenrat auf Vorschlag der Dekanatsversammlung gewählt werden.
Die Mitglieder der Dekanatsleitung fördern das Vertrauen und sorgen für die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Beauftragten der Kirchgemeinden des Dekanats. Die Dekanatsleitungen sind Organe des Kirchenrats. Die Mitglieder der Dekanatsleitungen werden vom Kirchenrat auf Vorschlag der Dekanatsversammlungen gewählt. Wählbar sind Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, die in einer Kirchgemeinde des betreffenden Dekanats zu mindestens 50 % gewählt sind.
Die sechs Dekanate
Weitere Institutionen der Dekanate
Die Dekanatsversammlung setzt sich aus den Mitgliedern aller Kirchenpflegen eines Dekanats zusammen. Sie wählt die Vorschläge für die Mitglieder der Dekanatsleitung zuhanden des Kirchenrats. Sie kann gemeinsame Aufgaben beschliessen und pflegt Gemeinschaft.
Im Dekanatskapitel versammeln sich alle ordinierten Angestellten der Kirchgemeinden eines Dekanats, bilden sich gemeinsam weiter und besprechen theologische und praktische Fragen.
In der Präsidienkonferenz versammeln sich alle Präsidentinnen und Präsidenten der Kirchenpflege eines Dekanats unter Leitung des/der Dekans/Dekanin und besprechen anliegende Themen.