Das Organigramm zeigt den demokratischen Aufbau der Reformierten Landeskirche Aargau. Die Mitglieder der 74 Kirchgemeinden wählen ihre Abgeordneten ins Parlament der Landeskirche, die Synode. Die Synode ist das höchste Organ der Landeskirche, die gesetzgebende Versammlung, die Legislative. Sie wählt unter anderem den Kirchenrat, das ausführende Organ der Synode, die Exekutive. Die dritte demokratische Kraft ist das Rekursgericht, die Judikative, die zum Rechtsweg gehört.
Um die Geschäfte und Aufträge der Synode auszuführen, führt der Kirchenrat die von der Synode bewilligten Landeskirchlichen Dienste mit den Fach- und Stabsstellen.
Die demokratische Organisation ist Voraussetzung für den öffentlich-rechtlichen Status
Für den öffentlich-rechtlichen Status muss die Landeskirche folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Kirchgemeinden und die Landeskirche müssen demokratisch aufgebaut sein.
- Ihre Mitglieder können gegen Entscheide der Kirchenbehörden rekurrieren (Rechtsweg mit kirchlichen und staatlichen Instanzen).
- Die Kirchgemeinden und die Landeskirche müssen über die Verwendung ihrer finanziellen Mittel öffentlich Rechenschaft (Jahresrechnung, Jahresbericht) ablegen.
Sechs Dekanate
Die 74 Kirchgemeinden sind in die sechs Dekanate Aarau, Baden, Brugg, Kulm, Lenzburg und Zofingen eingeteilt.
Aufgaben und Einteilung der DekanateAnalogie der Leitung auf Ebene Kirchgemeinde und Ebene Kantonalkirche
So wie in den Kirchgemeinden die Kirchgemeindeversammlung das oberste Organ ist, ist es auf kantonalkirchlicher Ebene die Synode, die von allen kirchlichen Stimmberechtigten gewählt wird. Der von der Synode gewählte Kirchenrat ist das ausführende Organ der Synode, analog zu den Kirchenpflegen in den Kirchgemeinden. Die Kirchenpflegen, zusammengesetzt aus einer Mehrheit von ehrenamtlichen Gemeindegliedern und den Pfarrerinnen und Pfarrern, leiten die Kirchgemeinden. Der Kirchenrat muss mehrheitlich aus nicht ordinierten Mitgliedern bestehen.