Pensionskasse der Reformierten Landeskirche Aargau (PKR)

Unter diesem Namen besteht seit 1.1.2011 eine selbständige Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB, Art. 331 OR und Art. 48 Abs. 2 BVG mit dem Zweck die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmenden der Reformierten Landeskirche Aargau und deren verbundenen Arbeitgebern und Organisationen durchzuführen. Die Rechtsgrundlage für die Anschlusspflicht basiert auf den Dienst- und Lohnreglementen der Rechtssammlung - Reformierte Landeskirche Aargau.

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