Die Aargauer Landeskirche - Aufgaben und Struktur

Die Reformierte Landeskirche Aargau ist eine der drei öffentlich-rechtlich anerkannten Landeskirchen. Sie besteht seit mehr als 200 Jahren und hat in 74 Kirchgemeinden rund 145 000 Mitglieder. Staat und Kirche sind im Aargau getrennt. Die Landeskirche erhält keine Beiträge vom Staat und finanziert sich durch die Kirchensteuer, die nur von den eigenen Mitgliedern (nicht von Unternehmen) erhoben wird. Die demokratischen kantonalen Strukturen sind um 1890 entstanden.

Die Landeskirche repräsentiert auf kantonaler Ebene und im Kontakt nach aussen die reformierte Kirche im Kanton Aargau mit den Organen der Landeskirche (Synode und Kirchenrat) und den vom Kirchenrat geführten Landeskirchlichen Diensten. Diese sind in die vier Bereiche 1. Gemeindedienste, 2. Seelsorge und Kantonale Dienste, 3. Gesamtkirchliche Dienste und 4. Zentrale Dienste eingeteilt.

Sitz der Landeskirche und der Landeskirchlichen Dienste ist das «Haus der Reformierten» in Aarau, Stritengässli 10, mit allen Büros der Landeskirchlichen Dienste und einem grossen Tagungsraum. Der vollständige, rechtlich festgelegte Name der Landeskirche ist «Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau».

Öffentlich-rechtlicher Status

Der öffentlich-rechtliche Status wird der Reformierten Landeskirche Aargau durch die Kantonsverfassung und die Genehmigung des Organisationsstatus der Landeskirche durch den Grossen Rat des Kantons Aargau erteilt. Für den öffentlich-rechtlichen Status muss die Landeskirche folgende Bedingungen erfüllen:


  • Die Kirchgemeinden und die Landeskirche müssen demokratisch aufgebaut sein.
  • Ihre Mitglieder können gegen Entscheide der Kirchenbehörden rekurrieren.
  • Die Kirchgemeinden und die Landeskirche müssen über die Verwendung ihrer finanziellen Mittel öffentlich Rechenschaft ablegen (Jahresrechnung, Jahresbericht).

Demokratische Struktur der Landeskirche

In der Landeskirche ist die Führung wie im Staat auf die drei Gewalten Exekutive, Legislative und Judikative mit den Organen Kirchenrat, Synode und Rekursgericht verteilt. Die Synode schafft als Legislative die gesetzlichen Grundlagen und entscheidet über die wichtigsten Geschäfte. Der Kirchenrat führt als Exekutive die operativen Geschäfte der Landeskirche, und das Rekursgericht entscheidet als Judikative über Streitfälle.


Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen der Landeskirche sind das Organisationsstatut (die rechtliche Grundlage für eine öffentlich-rechtlich anerkannte Kirche im Aargau, die vom Grossen Rat beschlossen wird) und die Kirchenordnung, die von der Synode erlassen wird.

Demokratische Struktur und Aufgaben der Kirchgemeinden

Auf der lokalen Ebene sind die Kirchgemeinden für die Erfüllung aller kirchlichen Aufgaben in Verkündigung, Unterricht, Bildung, Seelsorge und Diakonie verantwortlich. Auf regionaler Ebene, z.B. in den sechs Dekanaten, lösen sie bestimmte Aufgaben gemeinsam.

Die Kirchgemeinden werden von den Kirchenpflegen geleitet, die sich mehrheitlich aus ehrenamtlichen Mitgliedern und den ordinierten Angestellten zusammensetzen. Die ehrenamtlichen Kirchenpflegemitglieder werden auf vier Jahre von den Mitgliedern gewählt. Die Kirchenpflege führt die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung aus (alle stimmberechtigten Mitglieder der Kirchgemeinde), die in der Regel zwei Mal im Jahr zusammenkommt.

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