Einführung des neuen Erscheinungsbilds in den Kirchgemeinden - Vorgehen

Refomierte Kirche Aargau wortbildmarke RGB 1800 16 9

Das neue Erscheinungsbild und die allgemeinen Vorlagen stehen den Kirchgemeinden seit 2018 digital zur Verfügung. Jede Kirchenpflege legt den für sie passenden Termin und das Vorgehen zur Einführung des neuen Erscheinungsbilds fest. Die individuell angepasste Wortmarke wird mit den Angaben der Kirchgemeinde entwickelt, sobald die Kirchenpflege die Einführung des Erscheinungsbilds beschlossen hat.

Die Einführung eines neuen Erscheinungsbilds in der Kirchgemeinde beschränkt sich nicht auf den Einsatz der neuen Wortmarke, sondern ist ein komplexer Prozess, der ein sorgfältiges Vorgehen erfordert. Am Anfang des Prozesses sollte ein offizieller Beschluss der Kirchenpflege stehen.

Zwischen dem Beschluss der Kirchenpflege und dem effektiven Starttermin für die Einführung ein Zeitraum von 4 – 6 Monaten sollte eingeplant werden. Dann bestellt sie die Wortmarke mit den nötigen Angaben beim Informationsdienst. Die Wortmarke wird der Kirchenpflege dann innerhalb von 2 Wochen per E-Mail zugestellt.

Vorbereitung Einführung Erscheinungsbild: Fragen Ortsname und Bildmarke

Der Entscheid und die Mitteilung der Kirchenpflege an den Informationsdienst sollten zunächst zwei Fragen aufnehmen: 1. Welche Ortsnamen sollen genau in der Wortmarke eingesetzt werden? 2. Soll die Wortmarke durch eine Bildmarke ergänzt werden?

Ortsname: Die Kirchgemeinde kann unabhängig von ihrem offiziellen, juristischen Namen (steht im Anhang der Kirchenordnung) ihren lokalen Ortsnamen in der Wortmarke festsetzen. Sind es mehrere Ortsnamen schlägt der Informationsdienst evtl. verschiedene Varianten für die Gestaltung der Wortmarke (z.B. kleine Zusatzzeile) vor. Nur die beiden Begriffe „Reformierte Kirche“ – in dieser Schreibweise – stehen für die Wortmarke gemäss Beschluss der Synode fest.

Ergänzende Bildmarke

Grundsätzlich wird die reine Wortmarke für das neue Erscheinungsbild empfohlen. Die Kirchenpflege kann aber entscheiden, ob ein (dem neuen Layout angepasstes) Bildelement/Logo mit der Wortmarke kombiniert werden soll. Im Zweifelsfall berät der Informationsdienst.
Die notwendigen grafischen Anpassungen und die Integration in die Wortmarke nimmt die Agentur Blueheart auf Kosten der Kirchgemeinde vor (Preise sind definiert). Beauftragt die Kirchgemeinde selbst eine/n Grafiker/in, muss diese die grafischen Vorgaben des Kirchenrates für die Bildmarke, die im Manual beschrieben sind, beachten. Die vorgeschlagene Bildmarke wird von der Agentur Blueheart und dem Informationsdienst im Auftrag des Kirchenrats genehmigt. Im Streitfall entscheidet der Kirchenrat.

Kommunikationsmittel und Material planen

Welche Kommunikationsmittel müssen angepasst und ersetzt werden und gleich bei der Einführung zur Verfügung stehen und welche kann man aufbrauchen und erst später ersetzen? Siehe dazu die Liste auf der Seite Vorlagen. Welche weiteren Einzelprodukte wollen wir bis wann erneuern (Gemeindeseite in reformiert., Internetseite, Schaukasten, Broschüren und Programme? Gibt es Gebäudebeschriftungen, die geändert werden müssen?

Zeitplan, Kosten, Zuständigkeit

Zeitplan: Wann startet das neue Erscheinungsbild (Zeitplan) in welchen Kommunikationskanälen? Welche Vorlagen müssen bis dahin erstellt sein, welche Materialien müssen neu gedruckt werden?

Kosten: Für alle Kommunikationsmittel gibt es allgemeine Layoutvorlagen. Die Kirchgemeinde kann diese Vorlagen selbst mit dem Logo und den weiteren Kontaktangaben versehen, bzw. einem/einer Grafiker/in den Auftrag dazu geben, oder die Layoutvorlagen für die eigene Kirchgemeinde von der Agentur Blueheart entwickeln lassen. Dazu gibt es beim Informationsdienst eine Preisliste.

Zuständigkeit: Eine Person ist Ansprechperson für den Informationsdienst der Landeskirche und zuständig für die Umsetzung des Erscheinungsbilds in der Kirchgemeinde. Die Kontaktdaten dieser Person bitte bei der Mitteilung angeben.

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