«Respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen», dies ist der Leitgedanke der Präventionsarbeit in der Reformierten Kirche Aargau. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen in der Kirche möglichst sicher sein vor Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen. Aus diesem Grund hat die Synode im Juni 2018 beschlossen, Bestimmungen zur Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen in die Kirchenordnung aufzunehmen.
Die Verordnung umfasst drei Massnahmen. So werden regelmässig obligatorische Schulungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt. Weiter reichen alle Berufsgruppen, die in ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben, einen Sonderprivatauszug aus dem Strafregister ein. Die dritte Massnahme ist ein Verhaltenskodex mit einer Verpflichtungserklärung, die von ordinierten Mitarbeitenden unterzeichnet werden muss. Eine Arbeitsgruppe hat ihn zusammen mit der Fachstelle Limita 2020 erarbeitet . Der Verhaltenskodex und die Verpflichtungserklärung werden derzeit überprüft, dem Kirchenrat wird dazu ein Bericht vorgelegt.
Die Landeskirche verfolgt mit dieser Präventionsarbeit folgende Ziele:
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene fühlen sich in der Kirchgemeinde sicher
- Betroffene von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen werden gestärkt und unterstützt
- Die Mitarbeitenden der Kirche wissen, wie sie sich in heiklen Situationen richtig verhalten
- Die Mitglieder der Kirchenpflegen wissen, wie sie bei einem konkreten Fall oder einem Verdacht vorgehen
Zuständige Personen
- Bei Fragen zur Prävention, zum Präventionskonzept und zur Umsetzung der Präventionsmassnahmen (Schulungen, Sonderprivatauszug, Verhaltenskodex) können Sie sich an die Fachstelle Prävention wenden.
- Für die Meldung von länger zurückliegenden Fällen von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen können Sie sich an die Meldestelle der Reformierten Landeskirche Aargau wenden: Gesamtkirchliche Dienste, [email protected], 062 838 00 12.
- Als unabhängige Meldestelle steht die Opferberatung Aargau zur Verfügung: www.opferberatung-ag.ch, Opferberatung Aargau, Vordere Vorstadt 5, 5001 Aarau, [email protected], 062 835 47 90.
- In der «Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld» (kurz IG-M!kU) stehen Betroffene und nicht direkt Betroffene gemeinsam dafür ein, dass Missbrauch im kirchlichen Umfeld – körperlicher oder seelischer Art – nicht totgeschwiegen wird: https://missbrauch-kirche.ch/, [email protected], 077 461 65 52.
Vorgehen bei einem Verdacht
Bei Verdacht auf Grenzverletzungen und sexuelle Übergriffe können Sie sich an die unten aufgeführten Personen wenden. Sollten Sie niemanden erreichen, können sie sich in dringenden Fällen kostenfrei und rund um die Uhr für eine Erstberatung an das Jugendleitertelefon der Pro Juventute wenden: Tel: 058 618 80 80. Bitte informieren Sie anschliessend eine der unten aufgeführten Personen.
Grundsätzlich gilt in der Landeskirche folgendes Vorgehen bei einem Verdacht: Falls Sie eine Situation beobachtet haben, die Ihnen problematisch erscheint oder bei der Sie nicht sicher sind, ob das Verhalten der beteiligten Personen korrekt ist, bitten wir Sie, sich zuerst alles möglichst präzise zu notieren und mit den zuständigen Personen der Landeskirche Kontakt aufzunehmen. Zusammen können wir die Situation genau betrachten, mit weiteren Fachpersonen Rücksprache nehmen und in Ruhe die notwendigen Schritte besprechen. Wir bitten Sie ausdrücklich, nicht ohne Rücksprache mit der Landeskirche selber aktiv zu werden.
Rechtliche Grundlagen
- Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau (KO, SRLA 1.2-1 [alt 151.100])
- Verordnung zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen (Verordnung Prävention, SRLA 4.4-1.1 [alt 331.110])
Verhaltenskodex
- Verhaltenskodex 2023 - Broschüre (PDF)
- Verhaltenskodex 2023 - Reflexionsfragen (PDF)
- Kreisschreiben des Kirchenrates vom 01.02.2024 (PDF)