Vernehmlassung Personalrecht 2021: B Neuordnung der Weiterbildung

Der Kirchenrat beabsichtigt, der Synode eine Neuordnung der Weiterbildung vorzulegen. Die Eckwerte des neuen Weiterbildungsreglements gehen Anfang Januar 2021 in die Vernehmlassung in den Kirchgemeinden. Dabei geht es um eine Reduktion der jährlichen Weiterbildung, mehr Ferien, den Ersatz der langen Weiterbildung durch eine Auszeit und eine Neuregelung der Supervision.

Zur Vernehmlassung eingeladen sind:

  • Kirchenpflegen und Vorstände der Kirchgenossenschaften
  • Mitarbeitende der Kirchgemeinden und Kirchgenossenschaften
  • Mitarbeitende der Landeskirchlichen Dienste
  • Vorstände des Pfarrkapitels, des Diakonatskapitels und des Konvents der Katechetinnen und Katecheten

Vorgeschlagene Änderungen

Bei der Entwicklung der neuen Eckwerte wurden folgende Aspekte speziell berücksichtigt:

  • Weniger komplexe Regeln und dadurch weniger administrativer Aufwand,
  • Möglichkeit von Einsparungen für Kirchgemeinden und Landeskirche,
  • Erhaltung attraktiver Arbeitsbedingungen für die Aargauer Kirchgemeinden trotz Sparbemühungen.

Weniger jährliche Weiterbildung – mehr Ferien

Der jährliche Weiterbildungsanspruch soll um fünf Tage reduziert werden, von zehn auf fünf Tage jährlich, soll aber neu über fünf Jahre kumuliert werden können. Dieser Weiterbildungsanspruch ist vergleichbar mit den Bestimmungen der Kantonalkirchen Bern, Zürich und St. Gallen. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die bisher zustehenden zehn Tage Weiterbildung oft nicht eingelöst werden. Die Kumulation des Weiterbildungsanspruchs ermöglicht insbesondere Mitarbeitenden mit Teilzeitpensen den Besuch einer mehrtägigen Weiterbildung.


Als Ausgleich zur Reduktion des jährlichen Weiterbildungsanspruchs sollen alle Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden eine zusätzliche Woche Ferien erhalten, Mitarbeitende der Landeskirchlichen Dienste je nach bisherigem Anspruch bis zu drei zusätzliche Ferientage. Die ordinierten Dienste sollen zudem die Möglichkeit haben, fünf Ferientage pro Jahr bis zu höchstens 40 Tagen zu kumulieren. Im Vergleich zu anderen Landeskirchen, die einen minimalen Ferienanspruch von 25 Tagen gewähren, wird damit die Attraktivität der Arbeitsplätze im Aargau gesteigert.

Statt «langer Weiterbildung» Auszeit ohne Bildungsverpflichtung

Die jetzige «lang dauernde Weiterbildung» von14 Wochen soll durch eine «Auszeit vom Amt» von sieben Wochen nach jeweils acht Dienstjahren ersetzt werden und nur den ordinierten Diensten zustehen. Diese Auszeit soll sich durch die Möglichkeit der Ferienkumulation verlängern lassen. Aufgrund der hohen Anforderungen an die ordinierten Dienste ist eine Auszeit auch ohne Weiterbildungsverpflichtung ein berechtigtes Bedürfnis, wofür jedoch sieben Wochen ausreichen müssen. Wer möchte, kann in dieser Zeit auch eine Weiterbildung besuchen, die zu einem Teil – wenn die Weiterbildungskriterien erfüllt sind – auch subventioniert wird.


Die Kosten, die bei einer langen Weiterbildung, so wie sie heute konzipiert ist, anfallen, sind künftig nicht mehr tragbar. Deshalb soll die geplante Auszeit nur noch sieben Wochen umfassen. Ausserdem muss nur noch der effektive Besuch einer Weiterbildung während der Auszeit bewilligt und subventioniert werden, was den administrativen und finanziellen Aufwand erheblich verringert.

Anspruch auf Supervision für ordinierte Dienste

Neu soll der jährliche Anspruch auf Supervision und Coaching drei Stunden betragen und nur für die ordinierten Dienste gelten. In diesem zeitlichen Rahmen soll es möglich sein, unter Anleitung die eigene Rolle in Verbindung mit der persönlichen Situation grundsätzlich zu reflektieren. Supervision ist hier nicht als Weiterbildung, sondern als Voraussetzung für eine gute Amtsführung zu betrachten, weshalb die Kosten auch vollumfänglich zulasten der Kirchgemeinde gehen sollen.

Breite Diskussion

Von Januar bis März 2020 wurden die Vorschläge für neue Eckwerte in mehreren regionalen Workshops diskutiert. Im a+o (Nr. 7 / 8 Juli 2020, S. 8) wurde über die Gründe für die Änderungen und die Rückmeldungen aus den Workshops ausführlich berichtet. Der Kirchenrat hat aufgrund der Rückmeldungen die Eckwerte überarbeitet und legt diese, wie angekündigt, im Januar 2021 zur Vernehmlassung vor.

Weiteres Vorgehen

Die Vernehmlassung dauert bis 28. Februar 2021. Aufgrund der Rückmeldungen werden die Eckwerte allenfalls modifiziert. Anschliessend folgen Arbeiten zur Anpassung der betroffenen Gesetzestexte (Weiterbildungsreglement, Verordnung zum Weiterbildungsreglement) mit dem Ziel, die Änderungen der Herbstsynode 2021 zum Beschluss vorzulegen. Die Inkraftsetzung ist auf den Beginn der neuen Amtsperiode am 1. Januar 2023 geplant.
Die Vernehmlassung erfolgte online via SurveyMonkey bis 28.02.2021

Vernehmlassungsfragen (nicht zum Ausfüllen) (PDF)