Vernehmlassungen Übersicht

Wenn der Kirchenrat plant, die Kirchenordnung oder Reglemente zu ändern, oder wenn er neue Reglemente erarbeitet, kann er eine Vernehmlassung zu den geplanten Änderungen durchführen, bevor er sie der Synode vorlegt. Zur Stellungnahme werden - je nach Thematik - Kirchenpflegen, Dekanatsleitungen, kirchliche Mitarbeitende und ihre Verbände, landeskirchliche Institutionen und Kommissionen eingeladen.

Aktuelle Vernehmlassung:

Aktuell sind keine Vernehmlassungen offen.

Beendete Vernehmlassungen

Personalrecht (05. Januar bis 28. Februar 2021)

  • A Neues Lohnsystem für die Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden
  • B Neuordnung der Weiterbildung für die kirchlichen Mitarbeitenden

Erfahrungen und Rückmeldungen von Kirchenpflegen und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigen, dass Teile des Personalrechts der Landeskirche nicht mehr zeitgemäss sind und den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen. Der Kirchenrat plant deshalb, der Synode im November 2021 Änderungen im Personalrecht vorzulegen. Betroffen sind das Lohnsystem der Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden sowie die Weiterbildung aller kirchlichen Mitarbeitenden.
Der Kirchenrat legt den Kirchenpflegen und Vorständen der Kirchgenossenschaften, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Kapiteln die geplanten Änderungen vor und lädt sie zur Vernehmlassung ein:

A Neues Lohnsystem für die Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden

  • Kirchenpflegen und Vorstände der Kirchgenossenschaften
  • Mitarbeitende der Kirchgemeinden und Kirchgenossenschaften
  • Vorstände des Pfarrkapitels, des Diakonatskapitels und des Konvents der Katechetinnen und Katecheten
Zu den Erläuterungen und Unterlagen zur Vernehmlassung A Neues Lohnsystem für die Mitarbeitenden in den Kirchgemeinden

B Neuordnung der Weiterbildung

  • Kirchenpflegen und Vorstände der Kirchgenossenschaften
  • Mitarbeitende der Kirchgemeinden und Kirchgenossenschaften
  • Mitarbeitende der Landeskirchlichen Dienste
  • Vorstände des Pfarrkapitels, des Diakonatskapitels und des Konvents der Katechetinnen und Katecheten
Zu den Erläuterungen und Unterlagen zur Vernehmlassung B Neuordnung der Weiterbildung

Rahmenkonzept Gottesdienst (27. Januar bis 31. März 2020)

Die Bestimmungen in der Kirchenordnung der Reformierten Kirche Aargau zum Gottesdienst werden teilweise als zu eng wahrgenommen. Sie wurden in einer Zeit formuliert, in der die Feier des Gemeindegottesdiensts am Sonntag selbstverständlicher war als heute. Die Art der Lebensgestaltung und die Traditionen haben sich gewandelt und verlangen nach Anpassungen bei den Bestimmungen zum Gottesdienst.
Es ist nicht die Absicht des Kirchenrats, den Gottesdienst grundsätzlich zu hinterfragen. Vielmehr geht es darum, Veränderungen, welche in einigen Kirchgemeinden bereits praktiziert werden, zu überprüfen und in breit abgestützte, neue Bestimmungen zu überführen. Die Kirchgemeinden sollen innerhalb von neuen Eckwerten freier werden in der Gestaltung des eigenen Gottesdienstkonzepts. Diese Eckwerte stellt die Arbeitsgruppe «Rahmenkonzept Gottesdienst» im Auftrag des Kirchenrats mit konkreten Fragen zur Diskussion. Die vorgeschlagenen Eckwerte beruhen hauptsächlich auf Abwägungen der Arbeitsgruppe.


Das gottesdienstliche Handeln unserer Kirche ist namentlich in folgenden Fragefeldern im Umbruch:

  • Gottesdienst am Sonntag oder Werktag?
  • Zusammenlegen von Gottesdiensten mit Nachbargemeinden?
  • Taufen nur im Gemeindegottesdienst am Sonntag oder auch in einem Kasualgottesdienst (wie Trauung oder Abdankung)?
  • Pflichttage fürs Abendmahl?

Nachdem diese Fragen bereits an einer öffentlichen Tagung diskutiert wurden, soll die breite Vernehmlassung nun der Klärung dienen. Ziel ist es, bereits der Herbstsynode 2020 gut abgestützte Änderungen der Kirchenordnung vorschlagen zu können.

Vernehmlassungsfragen zum Rahmenkonzept Gottesdienst (PDF)

Arbeitszeitmodell ordinierte Dienste (9. Oktober bis 16. November 2018)

Die kürzlich durchgeführte Vernehmlassung zur Arbeitszeiterfassung hat auch deutlich zu Tage gefördert, dass die ihr zugrunde liegenden Bestimmungen des Dienst- und Lohnreglements für die ordinierten Dienste (DLD) zur Arbeitszeit ungenügend sind. Sie verlangen Präzisierungen, zu denen die Kirchenpflegen und die ordinierten Dienste nochmals befragt werden. Die angedachten Präzisierungen zur Arbeitszeit sind derart gewichtig, dass sie nicht ohne Rücksprache mit der Kirchenpflege als Arbeit gebender Behörde und mit den ordinierten Diensten in den politischen Prozess eingespiesen werden sollen.
Die Kirchenpflegen und die ordinierten Dienste wurden per Email informiert und zur Vernehmlassung eingeladen.

Personalrecht (20. Februar bis 20. April 2018)

  • A Neues Lohnsystem für Sekretariatsmitarbeitende
  • B Neues Lohnsystem für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker
  • C Arbeitszeiterfassung für die ordinierten Dienste

Erfahrungen und Rückmeldungen von Kirchenpflegen und von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zeigen, dass Teile des Personalrechts der Landeskirche nicht mehr zeitgemäss sind und den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entsprechen. Der Kirchenrat plant deshalb, der Synode im November 2018 einige Änderungen im Personalrecht vorzulegen. Betroffen sind das Lohnsystem der Sekretariatsmitarbeitenden, das Lohnsystem der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker und die Arbeitszeiterfassung für die ordinierten Dienste (Pfarrerinnen und Pfarrer, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone). Der Kirchenrat legt den Kirchenpflegen und Vorständen der Kirchgenossenschaften und den folgenden betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Berufsverbänden bzw. Kapiteln die geplanten Änderungen vor und lädt sie zur Vernehmlassung ein:

A Neues Lohnsystem für Sekretariatsmitarbeitende

  • Kirchenpflegen und Vorstände der Kirchgenossenschaften
  • Sekretariatsmitarbeitende der Kirchgemeinden und Kirchgenossenschaften
  • Dienstleistungszentrum Finanzen DLZ der Reformierten Landeskirche Aargau

B Neues Lohnsystem für Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker

  • Kirchenpflegen und Vorstände der Kirchgenossenschaften
  • Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker der Kirchgemeinden und Kirchgenossenschaften
  • Vorstand des Aargauischen Reformierten Kirchenmusikerinnen- und Kirchenmusikerverbands (ARKV)
  • Dienstleistungszentrum Finanzen DLZ der Reformierten Landeskirche Aargau

C Arbeitszeiterfassung für die ordinierten Dienste

  • Kirchenpflegen und Vorstände der Kirchgenossenschaften
  • Vorstand Pfarrkapitel
  • Vorstand Diakonatskapitel
  • Pfarrerinnen und Pfarrer, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone in den Kirchgemeinden und Kirchgenossenschaften