Die Synode hat Aufgaben und Kompetenzen als Wahlgremium, in den Bereichen Gesetzgebung, Aussenbeziehungen sowie verschiedene weitere Aufgaben.
Gesetzgebung
Die Synode erlässt das Organisationsstatut, die Kirchenordnung und andere gesetzliche Grundlagen (Reglemente). Sie entscheidet über die Einführung von Liturgie und Gesangbuch.
Aussenbeziehungen
Sie ordnet die Beziehungen zum Konkordat betreffend die gemeinsame Ausbildung der reformierten Pfarrerinnen und Pfarrer und ihre Zulassung zum Kirchendienst. Die Synode kann kirchlichen Institutionen und anderen Vereinigungen beitreten.
Verschiedene Aufgaben
Sie regelt die finanziellen Angelegenheiten der Kirche und führt die Oberaufsicht über die gesamte kirchliche Verwaltung (Landeskirchliche Dienste). Sie prüft und genehmigt den Jahresbericht des Kirchenrats, die Jahresrechnung und den Voranschlag der Zentralkasse. Sie setzt die Besoldung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche, die Mindestbesoldung für Pfarrerinnen und Pfarrer und für alle geregelten Dienste in der Kirchgemeinde fest. Sie beschliesst über Neubildungen von Kirchgemeinden. Die Synode kann Erlasse mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Synodalen der landeskirchlichen Volksabstimmung unterstellen.
Wahlgremium
Die Synode wählt das Kirchenratspräsidium und die weiteren Mitglieder des Kirchenrats. Zudem wählt sie das Rekursgericht, die Schlichtungskommission und die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GPK).