Die Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission (GPK) wird von der Synode gewählt und besteht aus sieben Mitgliedern der Synode.
Sie prüft den Voranschlag und die Jahresrechnung der Landeskirche, den Jahresbericht des Kirchenrats sowie alle weiteren Geschäfte, welche der Kirchenrat der Synode unterbreitet, einschliesslich deren Vollzug, sofern sie nicht einer besonderen Kommission zugewiesen sind. (Geschäftsordnung Synode § 6).