Eine Synodefraktion besteht aus mindestens fünf eingeschriebenen Mitgliedern der Synode. Die Fraktionen erörtern die Verhandlungsgegenstände und wirken bei den Wahlgeschäften der Synode mit. Sie haben bei den Beratungen ein Antragsrecht. Für ihre Arbeit erhalten die Fraktionen Beiträge aus der Zentralkasse der Landeskirche.
Die Einzelheiten zu den Synodefraktionen sind in der Geschäftsordnung der Synode (SRLA 3.1.1-1) festgehalten. Die Bildung einer Fraktion ist jederzeit möglich. Die Zugehörigkeit zu einer Fraktion ist für alle Synodalen freiwillig. Sie können jedoch nur bei einer Fraktion Mitglied sein.
Zwei Monate vor der Synode lädt das Synodepräsidium die Fraktionspräsidien zu einer Orientierungssitzung ein, an der das Kirchenratspräsidium über die anstehenden Geschäfte informiert.
Aufgaben der Fraktionen
Die Fraktionen sind bei der Bestellung der Organe der Synode zu berücksichtigen. Die Fraktionen bereiten die Geschäfte der Synodesitzungen an eigenen Fraktionssitzungen vor. (Die Termine werden rechtzeitig im a+o angezeigt.) Dazu sind jeweils alle Synodalen - nicht nur die Fraktionsmitglieder -, und zum Teil auch weitere Interessierte eingeladen.
Die vier Fraktionen
Folgende Fraktionen haben sich in der Synode der Reformierten Landeskirche Aargau gebildet: