Die Synode wählt aus ihrer Mitte in geheimer Abstimmung das Präsidium, das Vizepräsidium und vier Beisitzer/innen, die auch als Stimmenzähler/innen amten (Kirchenordnung § 101).
Das Präsidium lädt zu den Synodesitzungen ein, legt - im Einvernehmen mit dem Kirchenrat - die Traktandenliste fest und führt die Verhandlungen. Es vertritt die Synode nach aussen.
Das Synodebüro berichtet und stellt Antrag über Petitionen. Es prüft und genehmigt das Protokoll der Synodesitzungen. Das Büro bestimmt bei Verhinderung der Mitglieder des Präsidiums ein anderes Mitglied als Stellvertreterin oder Stellvertreter. Das Büro stellt bei Wahlen und Abstimmungen das Ergebnis fest. Die Beisitzenden amten zugleich als Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler.