Die Abdankung ist ein Gottesdienst, in welchem den Angehörigen der Verstorbenen Trost und Hoffnung zugesprochen wird. Sie wird ergänzt durch die Beisetzung vor oder nach dem Gottesdienst. Wünschen die Angehörigen nur eine Beisetzung ohne Gottesdienst, so sollen nach Möglichkeit die wichtigsten gottesdienstlichen Elemente in die Beisetzung übernommen werden.
Die Abdankung wird nach reformiertem Verständnis nicht für die Verstorbenen, sondern für die Angehörigen gefeiert. Diese theologische Besonderheit gilt es zu beachten, wenn die Frage auftaucht, ob eine nicht-reformierte oder eine konfessionslose Person abzudanken sei. Gehören die engsten Verwandten der reformierten Kirche an, so soll dem Wunsch nach einer Abdankung stattgegeben werden. Eine Abdankung soll auch dann gefeiert werden, wenn die engsten Angehörigen der reformierten Kirche nicht angehören, die verstorbene Person aber Mitglied der reformierten Kirche war.
Die Abdankung wird im Register derjenigen Kirchgemeinde eingetragen, auf deren Boden sie stattgefunden hat. Sie wird im folgenden Sonntagsgottesdienst bekannt gegeben.
Die Kirchenpflege entscheidet, ob und welche anderen Konfessionen oder Ritualbegleiter in der Kirche Abdankungen vollziehen dürfen.
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Hilfsmittel |
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Die Abdankung (Broschüre)
Kasualzettel Beerdigung der Kirchgemeinde Muri (Beispiel, Word)
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Rechtliche Grundlagen |
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§§ 30, 62 und 64 Kirchenordnung
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Bestattungswesen und Friedhöfe
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