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Die Amtsperiode oder Amtsdauer bezeichnet die Dauer, für die eine Behörde üblicherweise gewählt ist. Sie beträgt für die Ämter in der Landeskirche und in den Kirchgemeinden vier Jahre. Bei Neuwahlen gilt die Wahl für den Rest der Amtsperiode.

Die aktuelle Amtsperiode beginnt am 1. Januar 2019 und dauert bis zum 31. Dezember 2022.

Vor Beginn einer Amtsperiode finden Gesamterneuerungswahlen statt.

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 46 Abs. 4 Kirchenordnung

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.