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Grundlage vor jeder Anstellung ist eine fortgeführte Stellenplanung der Kirchenpflege: welche Stellen haben welche Aufgaben zu erfüllen. Kommt die Kirchenpflege, gestützt auf ihre Planung, zum Schluss, eine Stelle neu zu schaffen oder wieder zu besetzen, beginnt der eigentliche Anstellungsprozess.

Erster Schritt im Anstellungsprozess ist die Stellenausschreibung und nachfolgend die Auswahl der Kandidatinnen oder Kandidaten (oder ein Berufungsverfahren, d.h. eine Anstellung ohne Vorauswahl).

Ist die Stelle besetzt, ist eine Anstellungsverfügung auszuarbeiten. Allenfalls kann diese mit einem Vorbehalt versehen werden (z.B. «Die Anstellung ab 1. Januar 2019 erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Kirchgemeindeversammlung vom 21. November 2017 die Kandidatin wählt.»)

Sobald die Anstellungsverfügung von beiden Seiten unterzeichnet ist, muss intern und extern kommuniziert werden. Das Mitarbeitenden-Team muss informiert werden, eine Vorstellung im Gemeindeblatt verfasst und die Homepage aktualisiert werden. Je nach Stelle müssen allenfalls auch Personen, Kommissionen und Interessengruppen informiert werden.

Für die Personaladministration und die Anmeldung bei Versicherungen sollte von Neueintretenden ein Personalblatt ausgefüllt werden.

Damit die neue Mitarbeiterin oder der neue Mitarbeiter optimal starten kann, sind folgende Punkte zu beachten:

Gründliche Einführung,

Mitteilung an die Landeskirche ([email protected]), damit die oder der Mitarbeitende das a+o und weitere Informationen der Landeskirche erhält,

Planung der Amtseinsetzung oder der Vorstellung im Gottesdienst,

Auswertung und Gespräch nach der Probezeit bei nicht ordinierten Mitarbeitenden und Entscheid, ob das Anstellungsverhältnis fortgesetzt werden soll oder

erstes Mitarbeitendengespräch mit Ordinierten z.B. nach drei Monaten oder 100 Tagen.

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Hilfsmittel

 

 

 

Personalblatt

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Ähnliche Themen

 

Anstellungsverfügung

Wahl von Ordinierten

Arbeitszeitberechnung, dient auch für die Pensenberechnung bei Ordinierten

icon_schulung

 

Schulungsangebot

 

 

 

«Basiswissen Ressort Personal», wird jährlich durchgeführt (zum Bildungsangebot)

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].