Das Dienstverhältnis endet bei Ordinierten aus folgenden Gründen:
1.Tod 2.Invalidität 3.Rücktritt 4.Nichtwiederwahl durch die Stimmberechtigten der Kirchgemeinde 5.Erreichen der Altersgrenze 6.disziplinarische Entlassung aus dem Kirchendienst durch den Kirchenrat oder 7.Hinfall der Wählbarkeitsvoraussetzungen 8.Abwahl Im Gegensatz zu den nicht ordinierten Mitarbeitenden besteht also bei Ordinierten keine Kündigungsmöglichkeit. Wenn sich eine Kirchenpflege in einem Konfliktfall von einer oder einem ordinierten Mitarbeitenden trennen will, bestehen also nur folgende Möglichkeiten:
▪Sie kann die ordinierte Person nicht mehr zur Wiederwahl vorschlagen. Dabei gilt es zu beachten, dass 20 Mitglieder der Kirchgemeinde diese Person auch gegen den Willen der Kirchenpflege zur Wahl vorschlagen können. Näheres dazu im Kapitel Wahl der Ordinierten. ▪Sie kann beim Kirchenrat Antrag auf disziplinarische Entlassung stellen. Näheres dazu im Kapitel Aufsicht und Disziplinarrecht. ▪Abwahl Am Ende des Dienstverhältnisses sollte ein Arbeitszeugnis erstellt werden. Verlangt die ordinierte Person ein Arbeitszeugnis, so muss die Kirchenpflege eines ausstellen.

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Hilfsmittel
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Übergabeprotokoll Pfarramt (Formular, Word)

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Rechtliche Grundlagen
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§ 13 und § 52 DLD
§ 73 Abs. 3 Kirchenordnung

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Ähnliche Themen
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Austritt
Beendigung Anstellungsverhältnis mit nicht Ordinierten
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