Die Anstellung von landeskirchlich beauftragten Katechetinnen und Katecheten erfolgt aufgrund einer Anstellungsverfügung. Beauftragt wird, wer über eine abgeschlossene und anerkannte Ausbildung verfügt.
Das unbefristete Anstellungsverhältnis ist dauerhaft und wird in der Regel nur durch Erreichen des Pensionsalters oder durch Kündigung beendet.
Das befristete Anstellungsverhältnis ist geeignet für Stellvertretungen und für Katechetinnen und Katecheten in Ausbildung. Die Befristung bei Stellvertretungen darf nur in Ausnahmefällen länger als ein Jahr dauern. Die Befristung bei Ausbildung dauert in der Regel bis zum Ausbildungsabschluss. Mit der gesetzten Frist erlöscht das Anstellungsverhältnis automatisch. Wird das befristete Anstellungsverhältnis nach Ablauf der Frist stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Anstellungsverhältnis.
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis fortgesetzt, so entfällt die dreimonatige Probezeit. Der entsprechende Satz ist dann zu löschen.
Katechetinnen und Katecheten werden mit einem Pensum angestellt. Da sowohl die Anzahl der zu unterrichtenden Klassen wie auch allfällige Zusatzaufgaben von Schuljahr zu Schuljahr variieren können, ist das Pensum mit einem Band anzugeben. Das effektive Pensum ergibt sich aus der Ergänzung der Anstellungsverfügung, die jedes Schuljahr mit dem Pensumrechner neu erstellt werden muss.
Die Kirchenpflege muss verlangen, dass die aufgeführten Massnahmen (Sonderprivatauszug, Schulung Prävention, Verhaltenskodex) erfüllt werden.
Die Mitgliedschaft in einer evangelischen Landeskirche ist für die Anstellung zwingend.
Das Pensum von Katechetinnen und Katecheten darf inklusive allfällige Zweitbeschäftigungen 100% nicht übersteigen. Deshalb sind alle Zweitbeschäftigungen von der Kirchenpflege zur Kenntnis zu nehmen. Dabei ist zu beachten, dass der Dienst in der Kirchgemeinde durch die Zweitbeschäftigungen nicht beeinträchtigt wird.
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Hilfsmittel |
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Anstellungsverfügung Nichtordinierte
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Weiterführende Informationen |
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Zahlreiche Informationen und Hilfsmittel, u.a. mit Massnahmenempfehlungen bei Neuanstellungen auf der Website von PH Aargau
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Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.