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Anstellung von Kirchengutsverwalterinnen und Kirchengutsverwaltern |
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Für die Ausübung der Tätigkeit als Kirchengutsverwalterin und Kirchengutsverwalter ist ein profundes Wissen über Finanzen notwendig. Normalerweise wird ein kaufmännischer Berufsabschluss und eine vertiefte Weiterbildung im Bereich Finanzen verlangt.
Kirchengutsverwalterinnen und Kirchengutsverwalter sind die einzigen Angestellten der Kirchgemeinde, für die ein Verwandtenausschluss und eine Unvereinbarkeit mit anderen Ämtern (z.B. Einsitz in die Kirchenpflege oder die Rechnungsprüfungskommission) besteht.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 58 Abs. 3 Kirchenordnung
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.