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Ordinierte Dienste müssen gewählt und angestellt werden, um in einer Kirchgemeinde wirken zu können.

Für die Anstellung müssen die folgenden Dokumente ausgefüllt werden:

hmtoggle_arrow04. Pfarramts- und Wohnungsvertrag, nur für Pfarrerinnen und Pfarrer

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Spesen und Entschädigungen für die ordinierten Dienste

 

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