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«Die Arbeits- und Präsenzzeit richtet sich im Grundsatz und in erster Linie nach den Anforderungen der Stelle». Dieser Satz findet sich DLM und gilt entsprechend für alle Mitarbeitenden der Kirchgemeinde. Die Arbeits- und Präsenzzeit kann je nach Stellenprofil und je nach Jahreszeit stark schwanken. Eine Sekretariatsmitarbeiterin kann eher von regelmässigen Arbeitszeiten und freien Wochenende ausgehen als ein Sigrist, dessen Dienste besonders an Sonn- und Feiertagen gefragt sind und auch Abendeinsätze beinhalten.

Das kirchliche Recht geht von einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 42 Stunden pro Woche bei einem 100 Prozent-Pensum aus. Die Jahresarbeitsstunden – in denen auch die Ferien und die Feiertage enthalten sind – belaufen sich damit auf 2'184 Stunden (42 Stunden * 52 Wochen).

Die Kirchenpflege sollte von allen nicht ordinierten Mitarbeitenden regelmässig Stundenabrechnungen verlangen. So kann sie rechtzeitig Massnahmen einleiten, wenn zu viele Überstunden anfallen oder wenn sich Ferienguthaben anhäufen.

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Hilfsmittel

 

 

 

Arbeitszeiterfassung für die nicht-ordinierten Dienste

Arbeitszeit- und Ferienerfassung der Landeskirchlichen Dienste (auf das Arbeitszeitmodell der Kirchgemeinden angepasst)

Arbeitszeit- und Ferienerfassung der Landeskirchlichen Dienste mit Eingabe von Uhrzeiten zur automatischen Berechnung (auf das Arbeitszeitmodell der Kirchgemeinden angepasst)

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 35 DLM

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Lohn und Arbeitszeit der Katechetinnen und Katecheten

 

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