Das Arbeitsvolumen der ordinierten Dienste ist im Jahresverlauf starken Schwankungen unterworfen. Es gibt Arbeitsspitzen rund um Feiertage, Konfirmationen, Kasualien, Lager etc. und ruhigere Phasen vor allem während der Schulferien. Deshalb gilt für die ordinierten Dienste die Jahresarbeitszeit.
Die Jahresarbeitszeit beträgt bei einem Pensum von 100% 2'184 Stunden (52 Wochen à 42 Stunden). Die durchschnittliche Tagesarbeitszeit beträgt also 8.4 Stunden (42 Stunden / 5 Tage), die durchschnittliche Monatsarbeitszeit 182 Stunden (2'184 Stunden / 12 Monate).
In der Jahresarbeitszeit sind Ferien (bei 100% 25/30/35 Tage à 8.4 Stunden) und neun gesetzliche Feiertage (bei 100% à 8.4 Stunden) enthalten.
Bei unterjährigen Anstellungsverhältnissen ist die Arbeitszeit wie folgt zu berechnen:
2'184 Stunden * Stellenpensum / 12 Monate * x Monate der Anstellung.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 25 DLD
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