Es ist im Interesse der Kirchgemeinde, dass der christliche Glaube reformierter Ausprägung kompetent und verantwortungsvoll an die nächste Generation weitergegeben wird. Katechetinnen und Katecheten sind speziell für den kirchlichen Unterricht ausgebildet, wie er im Modell «Pädagogisches Handeln» beschrieben ist.
Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von kirchlichem Unterricht, verbunden mit Elternkontakten sowie der Mitgestaltung von Gottesdiensten mit Kindern, ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Diese kann deshalb ausschliesslich ausgebildeten Personen übertragen werden (oder solchen, die in der Ausbildung stehen), d.h. Personen, die im Besitz des katechetischen Fachausweises bzw. Diploms unserer Landeskirche oder eines gleichwertigen Abschlusses sind. Über die Gleichwertigkeit einer Ausbildung entscheidet der Kirchenrat.
Katechetinnen und Katecheten werden nicht ordiniert, sie werden beauftragt. Die Beauftragung erfolgt nach Abschluss oder Anerkennung der Ausbildung in einem öffentlichen Gottesdienst.
Katechetinnen und Katecheten müssen Mitglieder einer evangelischen Landeskirche sein. Erfüllen sie diese Anforderung nicht, können sie aber für ökumenisch verantworteten Unterricht angestellt werden, wenn sie eine gleichwertige Ausbildung vorweisen können.
Im Gegensatz zu allen anderen Mitarbeitenden im kirchlichen Dienst haben Katechetinnen und Katecheten nur zwei Kündigungstermine pro Jahr: 31. Januar (Semesterende) und 31. Juli (Schuljahresende).
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 80 Kirchenordnung
§ 4 Abs. 2, § 15 und 27 Abs. 2 DLM
§§ 3-6 Verordnung zum DLM
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Kontaktangaben |
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Detaillierte Informationen zum Pädagogischen Handeln auf www.ph-aargau.ch
Kontakt: Fachstelle Kirchlicher Religionsunterricht
Konvent der reformierten Katechetinnen und Katecheten im Kanton Aargau
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