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Aufgaben von Kirchengutsverwalterinnen und Kirchengutsverwaltern |
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Kirchengutsverwalterinnen und Kirchengutsverwalter sind für die Finanzverwaltung der Kirchgemeinde zuständig. Es ist aber nicht notwendig, dass die Finanz- (=Kirchenguts-)verwaltung einer oder einem Angestellten der Kirchgemeinde zugeordnet wird. Sie kann auch dem Dienstleistungszentrum der Reformierten Landeskirche Aargau (DLZ), einem Treuhandbüro oder einer Einwohnergemeinde übertragen werden. In einigen Kirchgemeinden wird die Finanzverwaltung auch vom Sekretariat betreut, ohne dass dieses ausdrücklich als Kirchengutsverwaltung bezeichnet wird.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 82 Kirchenordnung
§ 11 DLM
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