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Aufgaben von Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusikern

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Der Dienst der Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker besteht vor allem in der verantwortlichen Mitgestaltung von Gottesdiensten und Kirchgemeindeanlässen durch Musik und Gesang. Je nach Aufgabenprofil tragen sie auch Verantwortung in der kirchenmusikalischen Beratung von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Unterrichtenden, in der Förderung des Gemeindegesangs und in der Gestaltung des kirchenmusikalischen Lebens in der Kirchgemeinde. Sie versehen ihren Dienst in einer der folgenden Funktionen:

Organistin oder Organist

Kantorin oder Kantor

Chorleiterin oder Chorleiter

Bandleaderin oder Bandleader

In den Bands und Chören bzw. Kantoreien wirken auch zahlreiche Freiwillige mit.

Für die angestellten Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker muss kein Funktionsbeschrieb erlassen werden. Ihre Aufgaben ergeben sich aus der Ergänzung zur Anstellungsverfügung, die mit dem Lohnrechner erzeugt werden kann.

icon_rechtliches

 

Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 82 Abs. 2 Kirchenordnung

§ 9, § 16 und § 31 Abs. 3 DLM

Statuten der Kirchenmusikschule Aargau (KMSA)

icon_kontakt

 

Kontaktangaben

 

 

 

Aargauischer Reformierter Kirchenmusikverband (ARKV)

Reformierter Kirchenmusikverband Schweiz (RKV)

Ökumenisches Kirchenmusik-Portal der deutschsprachigen Schweiz

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Ressort Musik

 

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