Zu den ständigen Diensten der Kirchgemeinden gehört die Sigristin oder der Sigrist. Sie oder er sorgt für die Bereitstellung der öffentlichen Räume der Kirchgemeinde und unterhält die Umgebung und die Einrichtungen der Gebäude (Reinigung, technische Installationen wie Heizung, Belüftung, Beleuchtung, Glockengeläut, kleinere Unterhaltsarbeiten). Im Gottesdienst und bei anderen Veranstaltungen der Kirchgemeinde ist sie oder er als Helfer anwesend.
Sigristinnen und Sigriste, Hauswartinnen und Hauswarte sind Gastgeberinnen und Gastgeber und repräsentieren viel von der Kirchgemeinde nach aussen. Ihr Dienst und Verhalten trägt wesentlich bei zu einem guten Klima eines vielfältigen Gemeindelebens, einer einladenden Gottesdienstatmosphäre und Gastlichkeit bei Anlässen, indem sich die verschiedenen Bevölkerungskreise zuhause fühlen. Bei der Anstellung ist deshalb neben dem fachlichen Ausweis auch Freude an und Fähigkeit zu Diakonie, Dienstleistungen, Gastgeberrolle, Interesse an zwischenmenschlichen Kontakten, Mitwirken am lebendigen Gemeindeaufbau zu berücksichtigen.
Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen der Sigristinnen und Sigriste sollten in einem Funktionsbeschrieb geregelt sein. Hilfreich dafür ist das Berufsbild für Sigristen des Schweizerischen Sigristen-Verbands.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 82 Abs. 2 Kirchenordnung
§ 12, § 18, § 42 Abs. 3 und § 52 DLM
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Kontaktangaben |
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Schweizerischer Sigristen-Verband (SSV), www.sigristen.ch
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