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Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen sind in besondere Weise für die Diakonie der Kirchgemeinde zuständig – gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Mitarbeitenden der Gemeinde. Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone sind ausgebildet in Diakonie und im sozialen Bereich (Sozialarbeit, Sozialberatung) und oft auch in andern Bereichen wie Pädagogisches Handeln, Seniorenarbeit, Gottesdienst etc. Weil Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone für die soziale Arbeit ihrer Kirchgemeinden verantwortlich sind ist ihnen eine Mitsprache im Kollektenwesen einzuräumen.

Verfügen Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone über die Laienpredigterlaubnis, so dürfen sie bis zehn Mal im Jahr den Gottesdienst leiten.

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Hilfsmittel

 

 

 

Berufsbild Sozialdiakonie auf der Homepage des Dachverbands SozialdiakonIn (externer Link)

icon_kontakt

 

Kontaktangaben

 

 

 

Fachstelle Diakonie

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

Verordnung für den Dienst der Laienpredigerin und des Laienpredigers

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.