Sozialdiakone und Sozialdiakoninnen sind in besondere Weise für die Diakonie der Kirchgemeinde zuständig – gemeinsam mit Pfarrerinnen und Pfarrern und anderen Mitarbeitenden der Gemeinde. Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone sind ausgebildet in Diakonie und im sozialen Bereich (Sozialarbeit, Sozialberatung) und oft auch in andern Bereichen wie Pädagogisches Handeln, Seniorenarbeit, Gottesdienst etc. Weil Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone für die soziale Arbeit ihrer Kirchgemeinden verantwortlich sind ist ihnen eine Mitsprache im Kollektenwesen einzuräumen.
Verfügen Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone über die Laienpredigterlaubnis, so dürfen sie bis zehn Mal im Jahr den Gottesdienst leiten.
|
|
Hilfsmittel |
|
|
|
Berufsbild Sozialdiakonie auf der Homepage des Dachverbands SozialdiakonIn (externer Link)
|
|
Kontaktangaben |
|
|
|
|
|
Rechtliche Grundlagen |
|
|
|
Verordnung für den Dienst der Laienpredigerin und des Laienpredigers
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.