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Bei Anstellung von EU/EFTA-Bürgern mit Wohnsitz im Ausland für mehr als 3 Monate wird eine Grenzgängerbewilligung (Ausweis G) benötigt. Wichtig: Das Gesuch muss vor Arbeitsbeginn beim Kantonalen Migrationsamt Kanton Aargau eingereicht werden. Grenzgänger sind in der Schweiz sozialversichert und müssen wöchentlich an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren. Bei Wochenaufenthalt in der Schweiz erfolgt eine Anmeldung bei der Wohngemeinde.

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Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 134 Abs. 2 und 3 Kirchenordnung