Eine Kirchgemeinde kann, muss aber nicht, eigene, ergänzende Reglemente verfassen. Tut sie dies, muss sie kantonales Recht und die Gesetze der Landeskirche (Kirchenordnung, Dienstreglemente usw.) einhalten.
Die beiden landeskirchlichen Dienstreglemente DLD und DLM sind verbindliche, von der Synode beschlossene Reglemente. Sie legen die Mindestlöhne und andere Anstellungsbedingungen als Mindeststandard für die Anstellungsverhältnisse in den Kirchgemeinden fest. Es kann davon nur zugunsten, jedoch nicht zum Nachteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgewichen werden. Dabei ist in jedem Fall der Gleichbehandlungsgrundsatz für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzuhalten.
Wenn es nur darum geht, eine einheitliche Praxis innerhalb der Kirchgemeinde sicherzustellen, braucht es dafür kein Reglement. Viele Hinweise sind bereits in den gesetzlichen Bestimmungen enthalten oder hier im Wikiref unter dem Stichwort Personal. Details wie z.B. die Festlegung, ob, wann und in welcher Höhe die Kirchgemeinde Dienstaltersgeschenke macht, kann die Kirchenpflege auch in einem einfachen Beschluss festhalten.
Bevor eine Kirchgemeinde ein Reglement verfasst, sollte sie sich juristisch beraten lassen (z.B. bei der Gemeindeberatung). Im weiteren Verlauf müssen Zuständigkeit und Verfahren beachtet werden: Das Reglement muss zuerst dem Kirchenrat zur Prüfung vorgelegt werden, anschliessend von der Kirchgemeindeversammlung genehmigt werden und zum Schluss vom Kirchenrat genehmigt werden.
Kirchgemeinden, die ein gemeindeeigenes Dienst- und Lohnreglement haben, müssen sicherstellen, dass es jährlich überprüft wird. So können Abweichungen zum übergeordneten Recht vermieden werden. Kommt es trotzdem zu Widersprüchen, geht das höhere Recht vor.

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Rechtliche Grundlagen
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§ 44 Abs. 1 Ziff. 3 und § 108 Abs. 1 Ziff. 19 Kirchenordnung
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.
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