Show/Hide Toolbars

WikiRef

Kirchgemeinden können Experimente versuchen, die den Rahmen der geltenden Kirchenordnung überschreiten, namentlich auf dem Gebiet des Gottesdiensts, der Kirchgemeindestruktur und der Kirchgemeindeorganisation.

Immer wieder wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Kirchgemeinden suchen zum Beispiel neue Wege in der Taufpraxis, indem sie ausserhalb des Gemeindegottesdienstes und ausserhalb des Kirchengebäudes Tauffeiern gestalten möchten. Andere möchten gelegentlich den Sonntagsgottesdienst auf einen Werktag verlegen.

Der Kirchenrat muss über bewilligte Experimente der Synode Bericht erstatten. Nicht selten haben Experimente zu neuen Bestimmungen in der Kirchenordnung geführt.

 

icon_rechtliches

 

Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 108 Abs. 1 Ziff. 22 Kirchenordnung

icon_kontakt

 

Kontaktangaben

 

 

 

Gemeindeentwicklung

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.