Finanzschwache Kirchgemeinden erhalten aus dem Finanzausgleichsfonds der landeskirchlichen Zentralkasse Finanzausgleichsbeiträge. Kirchgemeinden in Regionen mit geringer Steuerkraft sind auf diese Form der Solidarität angewiesen, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können.
Die Finanzausgleichsbeiträge werden in folgende Kategorien eingeteilt:
▪jährliche Defizitbeiträge,
▪ausserordentliche Beiträge im Zusammenhang mit regionalen Zusammenarbeitsmodellen mehrerer Kirchgemeinden.
Der Bezug der Beiträge ist an verschiedene Bedingungen geknüpft (vgl. §§ 4–6 Reglement Finanzausgleich).
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 113 Abs. 4 Kantonsverfassung
§ 131 Kirchenordnung
Reglement über den Finanzausgleich
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Kontaktangaben |
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Bereich Zentrale Dienste der Landeskirche
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.