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Finanzen

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Die Kirchgemeinden verwalten ihr Vermögen und ihren Finanzhaushalt selbständig. Dafür erstellen sie ein Budget und führen eine Erfolgsrechnung. Haupteinnahmequellen der Kirchgemeinden sind die Kirchensteuern, die grössten Ausgabeposten Personal und Liegenschaften.

Die Kirchenpflege ist bei finanziellen Angelegenheiten sowohl Vollzugs- wie Verwaltungsorgan und trägt die alleinige Verantwortung:

für die richtige und zuverlässige Verwaltung des kirchlichen Vermögens,

für die Verwendung der Einnahmen (gemäss Beschlüssen der Kirchgemeindeversammlung),

für die Rechnungsführung.

Die Haushaltsführung hat sich nach den folgenden Grundsätzen zu richten:

Gesetzmässigkeit

Ausgeglichenheit

Wirtschaftlichkeit

Fast alle Kirchenpflegen haben ein Ressort Finanzen eingerichtet. Gelegentlich ist es auch mit einem anderen Ressort oder mit der Zuständigkeit für die Versicherungen der Kirchgemeinde verknüpft. Da Finanzen in allen Ressorts eine Rolle spielen, handelt es sich um ein Schlüsselressort mit ausgeprägter Querschnittfunktion.

Hauptaufgabe der Ressortleitenden Finanzen ist die Gestaltung des Budgetprozesses und der Erstellung des korrekten Rechnungsabschlusses. Häufig vertreten sie diese Geschäfte persönlich in der Kirchgemeindeversammlung. Die Abstimmung über die Erfolgsrechnung führt aber die Rechnungsprüfungskommission durch.

Die Ressortleitenden sollten einen guten Kontakt zur Kirchengutsverwaltung und zur Rechnungsprüfungskommission pflegen. In einigen Gemeinden besteht zudem eine Finanzkommission, die zuhanden der Kirchenpflege die Finanzplanung verantwortet.

icon_rechtliches

 

Rechtliche Grundlagen

 

 

 

Art. 2 Abs. 1 Organisationsstatut

§ 44 Abs. 1 Ziff. 4, 7, 8 und 9 sowie § 51, § 108 Abs. 1 Ziff. 17 und 22 und § 126 ff. Kirchenordnung

Reglement für den Finanzhaushalt der Kirchgemeinden (Finanzreglement)

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.