Ressortbildung und Delegation sollen helfen, die Führungsverantwortung in den jeweiligen Zuständigkeitsbereichen wahrzunehmen. Die Kirchenpflege ist aber eine Kollegialbehörde. Alle Mitglieder sind zu einem ressortübergreifenden Mitdenken bei der Meinungsbildung verpflichtet - es herrscht Stimmzwang.
Die folgenden Themen sind Beispiele dafür, wie die Kirchenpflege als Kollegium gefordert ist:
▪Strategische Planung (s. dazu auch Gemeindeleitbild)
▪Krisenbewältigung
▪Kollekten, Sammlungen und Spenden
▪Frauen und Männer in der Kirche
Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Das kirchliche Recht listet zahlreiche weitere Beispiele auf, bei denen die Kirchenpflege zuständig ist. Die Kirchenpflege kann Entscheidungen darüber auch an einzelne Mitglieder oder Kommissionen übertragen, aber sie muss die wichtigsten Entscheidungen selbst fällen.
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Ähnliche Themen |
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