Show/Hide Toolbars

WikiRef

Pfad: Personal > Personalführung

Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen

Scrollen zurück nach oben weiter Mehr

Zur Verhinderung von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen hat die Synode im Juni 2018 verschiedene Massnahmen beschlossen. Dazu gehören unter anderem obligatorische, kostenlose Schulungen der Landeskirche für die ordinierten Dienste und alle angestellten kirchlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben. Zur Teilnahme an den Schulungen verpflichtet sind alle Pfarrerinnen und Pfarrer, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, Katechetinnen und Katecheten sowie alle weiteren angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen Kontakt haben. Befristet angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den oben genannten Bereichen nehmen an den Schulungen teil, sofern solche während der Dauer der Anstellung durchgeführt werden.

 

Die Schulungen beginnen im 1. Halbjahr 2019 und werden regelmässig durchgeführt. Die Mitarbeitenden erhalten ein Aufgebot zur Teilnahme. Es gibt zwei Arten von Kursen:

Der Basiskurs muss von allen erwähnten Mitarbeitenden einmal besucht werden. Er dauert einen Tag und muss in der Regel innerhalb eines Jahres, spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der Anstellung bzw. nach der Einführung der Schulung besucht werden.

Der Aufbaukurs muss regelmässig einmal pro Amtsperiode besucht werden. Er dauert einen halben Tag. Teilnehmen kann nur, wer den Basiskurs besucht hat.

Die Teilnahme an diesen Kursen gilt als Arbeitszeit.

Die Kirchenpflegen haben zudem ein ehrenamtliches, personalverantwortliches Mitglied als Kontaktperson für Prävention zu benennen. Dieses muss der Fachstelle in der Landeskirche gemeldet werden, die für Prävention zuständig ist.

icon_schulung

 

Schulungsangebot

 

 

 

Prävention und Intervention bei Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen im kirchlichen Kontext (wird jährlich durchgeführt; richtet sich an Personalverantwortliche der Kirchenpflegen)

zum Bildungsangebot

icon_rechtliches

 

Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 134b Abs. 1 Kirchenordnung

§ 4-6 Verordnung zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen

icon_kontakt

 

Kontaktangaben

 

 

 

Fachstelle Prävention der Landeskirche

icon_weiterfuehrende-informationen

 

Weiterführende Informationen

 

 

 

Synodevorlage vom 6. Juni 2018

Informationen zur Prävention

icon_tipp

 

Ähnliche Themen

 

Sonderprivatauszug

Verhaltenskodex

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.