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Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen

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Zur Prävention von Grenzverletzungen und sexuellen Übergriffen hat die Synode im Juni 2018 verschiedene Massnahmen beschlossen. Nach einem längeren und intensiven Prozess unter Beteiligung von Mitarbeitenden konnte per Ende 2023 die Erarbeitung des Präventionsprogramms abgeschlossen werden. Dazu hat der Kirchenrat ein neues Kreisschreiben erlassen. Zu den Massnahmen gehören unter anderem obligatorische, kostenlose Schulungen der Landeskirche für die ordinierten Dienste und alle angestellten kirchlichen Mitarbeitenden, die mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen zu tun haben. Zur Teilnahme an den Schulungen verpflichtet sind alle Pfarrerinnen und Pfarrer, Sozialdiakoninnen und Sozialdiakone, Katechetinnen und Katecheten sowie alle weiteren angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ihrer Tätigkeit mit Kindern, Jugendlichen und Personen in Abhängigkeitsverhältnissen Kontakt haben. Befristet angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den oben genannten Bereichen nehmen an den Schulungen teil, sofern solche während der Dauer der Anstellung durchgeführt werden.

 

Die Schulungen werden regelmässig durchgeführt. Die Mitarbeitenden erhalten ein Aufgebot zur Teilnahme. Es gibt zwei Arten von Kursen:

Der Basiskurs muss von allen erwähnten Mitarbeitenden einmal besucht werden. Er dauert einen Tag und muss in der Regel innerhalb eines Jahres, spätestens innerhalb von zwei Jahren nach der Anstellung bzw. nach der Einführung der Schulung besucht werden.

Der Aufbaukurs muss regelmässig einmal pro Amtsperiode besucht werden. Er dauert einen halben Tag. Teilnehmen kann nur, wer den Basiskurs besucht hat.

Die Teilnahme an diesen Kursen gilt als Arbeitszeit.

Die Kirchenpflegen haben zudem ein ehrenamtliches, personalverantwortliches Mitglied als Kontaktperson für Prävention zu benennen. Dieses muss der Fachstelle in der Landeskirche gemeldet werden, die für Prävention zuständig ist.

icon_hinweis

 

Wichtige Hinweise

 

 

 

Kreisschreiben des Kirchenrates 650.1 zum Thema Prävention vom 01. Februar 2024

 

icon_schulung

 

Schulungsangebot

 

 

 

Prävention und Intervention bei Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen im kirchlichen Kontext (wird jährlich durchgeführt; richtet sich an Personalverantwortliche der Kirchenpflegen)

zum Bildungsangebot

icon_rechtliches

 

Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 134b Abs. 1 Kirchenordnung

§ 4-6 Verordnung zur Prävention von Grenzüberschreitungen und sexuellen Übergriffen

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Kontaktangaben

 

 

 

Fachstelle Prävention | Reformierte Landeskirche Aargau

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Weiterführende Informationen

 

 

 

Merkblatt Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Synodevorlage vom 6. Juni 2018

Informationen zur Prävention

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