Kirchgemeinden sollen motiviert und unterstützt werden, um Experimente zu wagen, die das kirchliche Leben in den nächsten Jahren weiterbringen. Der Fonds wurde von der Synode am 1. Juni 2022 beschlossen, die Richtlinien zur Vergabe der Beiträge vom Kirchenrat per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt. Ab 2023 können Kirchenpflegen und oder Mitglieder aus Kirchgemeinden Gelder aus dem Fonds beantragen.Erster möglicher Eingabetermin ist der 30.04.2023.
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Merkblatt zum Fonds für Innovationsprojekte
Gesuchsformular für finanzielle Unterstützung aus dem Innovationsfonds