Die Kirchenpflege leitet die Kirchgemeinde. Sie ist verantwortlich für den Gemeindeaufbau und das Leben der Kirchgemeinde. Sie vollzieht die Beschlüsse der Kirchgemeindeversammlung sowie die Erlasse von Synode und Kirchenrat. Sie ist verantwortlich für die Verwaltung der materiellen Güter der Kirchgemeinde und für die Verwendung des Ertrags der Kirchensteuern und der Kirchengüter (Liegenschaften der Kirchgemeinde). Die Kirchenpflege bewirtschaftet die Stellen der Kirchgemeinde und ist für die Personalführung zuständig.
Diese Aufzählung gibt die Aufgaben der Kirchenpflege nur summarisch wieder. Die detaillierten Aufgaben ergeben sich aus zahlreichen Bestimmungen des kirchlichen Rechts.
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Rechtliche Grundlagen |
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§§ 45–55 Kirchenordnung
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Schulungsangebot |
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«Basiswissen Kirchenpflege (Ich bin neu in der Kirchenpflege)», wird 2-3 Mal jährlich durchgeführt (zum Bildungsangebot)
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Weiterführende Informationen |
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Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].