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Die Kirchgemeinde ist die kleinste organisatorische Einheit unserer Kirche. Sie besteht aus den reformierten Einwohnerinnen und Einwohnern des Gemeindegebietes. In der reformierten Landeskirche Aargau gibt es 73 Kirchgemeinden und zwei Kirchgenossenschaften. Sie sind in sechs Dekanate aufgeteilt. Die Zuteilung der Kirchgemeinden auf die Dekanate ist unter www.ref-ag.ch > Organisation & Personen > Organisation > Dekanate zu finden. Die Kirchgemeinden sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie sind im Rahmen des Organisationsstatuts, der Kirchenordnung und der weiteren kirchenrechtlichen Bestimmungen selbstständig. Das bedeutet, dass die Kirchgemeinden in den Spielräumen, welche das landeskirchliche Recht offen lässt, in der Gestaltung des kirchlichen Lebens und in der Führung der Kirchgemeinde frei sind, eigene Ordnungen und Reglemente zu erlassen. Landeskirchliche Bestimmungen gelten aber zwingend für alle Kirchgemeinden. Es gilt der Grundsatz: Landeskirchenrecht bricht Kirchgemeinderecht. Die Kirchgemeinde hat die folgenden Organe: Die Stimmberechtigten an der Urne Die Rechnungsprüfungskommission Eine Kirchgemeinde lebt nie nur für sich selber. Sie steht im Austausch und sucht Partnerschaften mit politischen Behörden, Vereinen und anderen Kirchen am Ort sowie anderen reformierten Kirchgemeinden im Kanton, in der Schweiz oder im Ausland. Die Kirchgemeinden sind in der Evangelisch-Reformierten Landeskirche miteinander verbunden. Die Landeskirche ist Mitglied bei der Evangelischen Kirche Schweiz (vormals Schweizerischer Evangelischer Kirchenbund). Als kirchliche Partner haben sich die folgenden Kirchen und Gemeinschaften bewährt:
▪§ 112 Kantonsverfassung ▪Art. 5 und Art. 6 Organisationsstatut ▪§§ 11 - 85 und Anhang der Kirchenordnung
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Die Evangelisch-Reformierte Landeskirche des Kantons Aargau ist zuallererst eine christliche Kirche und als solche dem Evangelium verpflichtet. Sie ist aber auch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und steht in vielfältigen Beziehungen zum Staat und zu den anderen Kirchen und Religionsgemeinschaften. Sie ist eine demokratische Organisation mit zwei Ebenen (Kirchgemeinden und Landeskirche).
Zum Organigramm der Landeskirche Grundlegende Informationen zur Landeskirche im Portrait |
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.