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Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der Kirchgemeinde. Sie besteht aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern. Sie fällt Beschlüsse und wählt die Organe, sie dient aber auch zur Information der Mitglieder. Deshalb kann sie auch für die Jahres- und Halbjahresberichterstattung genutzt werden. Weiter können freie Versammlungen durchgeführt werden.

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Freie Versammlungen

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.