Die «Kommunikation des Evangeliums» in Wort und Tat gehört zu den Hauptaufgaben der Kirche. Dies geschieht in Gebet und Andacht, Dialog mit den Menschen in Predigt, Diakonie, Erwachsenenbildung, Jugendarbeit und Seelsorge. Kirche lebt vom Dialog, das gehört zu ihrem Wesen. Aus diesem Selbstverständnis heraus öffnet sich die Kirche gegenüber der Gesellschaft und der Öffentlichkeit.
Es gehört zu den Pflichten der Kirchenpflege, die Bevölkerung über Tätigkeiten und Angelegenheiten von allgemeinem Interesse von sich aus zu informieren.
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Rechtliche Grundlagen |
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§ 4 des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen
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Weiterführende Informationen |
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Kommunikationskonzept, Vorlage für Kirchgemeinden
Komprax, Leitfaden für die Gemeindekommunikation
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Kontaktangaben |
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Informationsdienst der Landeskirche
Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an [email protected].