Show/Hide Toolbars

WikiRef

Kann oder will eine Kirchenpflege ihre Pflichten nicht mehr ausüben oder ist die gesetzliche Mindestanzahl von vier ehrenamtlichen Kirchenpflegemitgliedern unterschritten, muss der Kirchenrat für die Kirchgemeinde ein Kuratorium errichten. Der Kirchenrat setzt dazu eine Kuratorin oder einen Kurator ein und überträgt ihr oder ihm alle Pflichten und Vollmachten der Kirchenpflege. Für die ehrenamtlichen und die ordinierten Mitglieder der Kirchenpflege ruht das Amt als Kirchenpflegemitglied von der Errichtung bis zur Beendigung des Kuratoriums. Die Kosten für das Kuratorium trägt die Kirchgemeinde.

Verschiedene Gründe können dazu führen, dass die Kirchenpflege nicht mehr handlungsfähig ist:

Nach Rücktritten aus der Kirchenpflege oder anlässlich der Gesamterneuerungswahlen sind weniger als vier ehrenamtliche Mitglieder gewählt.

Manchmal lassen sich trotz grosser Anstrengungen keine Gemeindemitglieder finden, die bereit sind, in der Kirchenpflege mitzuarbeiten.

Die Kirchenpflege weist zwar genügend Mitglieder auf, sieht sich jedoch selbst nicht mehr in der Lage, ihre Leitungsaufgabe wahrzunehmen.

Das Ziel des Kuratoriums ist, die Kirchgemeindeaktivitäten zu erhalten, die Arbeit zu organisieren, allfällige Konflikte zu bearbeiten und eine Kirchenpflege aufzubauen, die die Leitung der Kirchgemeinde wieder übernimmt.

Ehrenamtliche Kirchenpflegemitglieder, die bei der Errichtung des Kuratoriums im Amt sind, bleiben dies bis zum Ende der Amtsperiode; ihr Amt ruht jedoch. Dies hat zur Folge, dass die Kirchenpflege für die Dauer des Kuratoriums keine Kompetenzen hat, ihre Geschäfte nicht führt und die Kirchgemeinde nicht nach innen und aussen vertritt.

Die Dauer eines Kuratoriums ist abhängig davon, wie komplex die Situation ist, die dazu geführt hat. Die Kuratorien der letzten Jahre dauerten zwischen eineinhalb und vier Jahren.

icon_rechtliches

 

Rechtliche Grundlagen

 

 

 

§ 139 Kirchenordnung

Kuratorienverordnung

 

Die Landeskirche versteht sich als lernende Organisation. Sie ist auf Rückmeldungen aus den Kirchgemeinden angewiesen. Bitte melden Sie uns fehlerhafte oder veraltete Einträge oder Wünsche für Ergänzungen und Erweiterungen an gemeindeberatung@ref-aargau.ch.